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AIA: Der Realität ins Auge sehen

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AIA: Der Realität ins Auge sehen Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat gestern 43 weitere AIA-Abkommen beraten. Es gilt, diese auf das Jahr 2018 hin zu genehmigen. Die vorgesehene sorgfältige Prüfung durch den Bundesrat ist zentral. http://www.swissbanking.org/de/services/blog/der-realitaet-ins-auge-sehen http://www.swissbanking.org/de/services/blog/der-realitaet-ins-auge-sehen/@@download/image/aia_kapalle.jpg 2017/08/17 04:00:00 GMT+2 Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat gestern 43 weitere AIA-Abkommen beraten. Es gilt, diese auf das Jahr 2018 hin zu genehmigen. Die vorgesehene sorgfältige Prüfung durch den Bundesrat ist zentral.

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AIA: Der Realität ins Auge sehen Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat gestern 43 weitere AIA-Abkommen beraten. Es gilt, diese auf das Jahr 2018 hin zu genehmigen. Die vorgesehene sorgfältige Prüfung durch den Bundesrat ist zentral. http://www.swissbanking.org/de/services/blog/der-realitaet-ins-auge-sehen/@@download/image/aia_kapalle.jpg
AIA: Der Realität ins Auge sehen
2017/08/17 04:00:00 GMT+2
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat gestern 43 weitere AIA-Abkommen beraten. Es gilt, diese auf das Jahr 2018 hin zu genehmigen. Die vorgesehene sorgfältige Prüfung durch den Bundesrat ist zentral.

Der Automatische Informationsaustauch (AIA) ist das Paradebeispiel für die konsequente Umsetzung eines internationalen Standards. Wieso? Als Antwort ein paar Fakten: 2013 erteilen die G20 Staaten der OECD den Auftrag, einen Standard zum internationalen Austausch von Bankdaten für Steuerzwecke auszuarbeiten. 2014 wird dieser von der OECD und den G20 genehmigt. Bereits seit 2016 wenden über 50 OECD/G20 Staaten den AIA untereinander an. Heute liegt die Zahl der Staaten, welche ihn übernommen haben oder noch übernehmen, bei über 100.

Im Fahrplan ohne vorzupreschen

Druck übt die OECD auf Länder aus, welche zu langsam umsetzen. So musste z.B. Hong Kong unlängst bekannt geben, den AIA früher als vorgesehen, schon ab 1. Juli 2017, mit über 70 Staaten einzuführen. Auch bei Singapur stellen wir Fortschritte fest und Panama oder die Bahamas mussten umdenken. Einzig in den USA zeigen sich kaum Fortschritte. Hier bleibt die OECD gefordert, damit sich auch die USA bewegen.

Für die Überprüfung der Umsetzung des AIA sind minutiöse Länderexamen durch das Global Forum der OECD vorgesehen. Kein Staat kann sich bei diesen Prüfungen verstecken oder Abseits stehen!

Die Schweiz ist im Fahrplan der internationalen Entwicklungen gut positioniert ohne aber vorzupreschen. Wir haben den AIA mit 38 Ländern im 2017 eingeführt. Jetzt befasst sich das Parlament mit der Genehmigung von Abkommen mit 41 weiteren Staaten und der vorläufigen Anwendung des AIA mit Singapur und Hong Kong auf das Jahr 2018 hin. Wenn die Schweiz die neuen 43 Abkommen nicht auf 2018 hin ratifiziert, wird sie sich selber schaden und international unter Druck geraten.

Wichtiger Prüfmechanismus

Sehr wichtig ist der in der aktuellen Vorlage vorgesehene „Prüfmechanismus“. Er entspringt einem klaren Anliegen der Wirtschaft. Demnach überprüft der Bundesrat – nach der Ratifizierung – nochmals bei jedem einzelnen „AIA-Land“, ob die Anforderungen des globalen Standards auch tatsächlich eingehalten werden. Der AIA-Standard sieht vor, dass ein Land seine Meldungen an ein anderes Land sistieren kann, wenn sich dieses andere Land in erheblicher Weise nicht an die Vereinbarungen zum AIA hält. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Bestimmungen zum Datenschutz nicht sauber eingehalten werden. Der Bundesrat müsste diese Prüfungen zum Zeitpunkt vor dem Abliefern der ersten Meldungen, d.h. vor September 2019, vornehmen und dem Parlament darüber schriftlich Bericht erstatten.  Dadurch könnten in erster Linie die Gewährung des Datenschutzes und der Datensicherheit in diesen Ländern nochmals vertieft geprüft werden. Es erlaubt aber auch einen Blick unter Wettbewerbsaspekten, sprich zur Frage, ob diese Länder mit unseren relevanten Konkurrenzfinanzplätzen Abkommen haben, und ob so das „level playing field“ gewährleistet ist. Bei nachweisbar erheblichen Mängeln wäre es möglich, Meldungen auszusetzen, so wie das im Standard als Notmassnahme vorgesehen ist.

Sorgfältige Prüfung gefordert

Aus unserer Sicht ist zentral, dass das Parlament die Abkommen rasch genehmigt und dem vorgesehenen Prüfmechanismus zustimmt. Vom Bundesrat erwarten wir, dass die Prüfungen sehr sorgfältig und im nötigen Detailierungsgrad vorgenommen werden.

Nicht zu dieser Prüfung gehören können allerdings weitere Kriterien, wie z.B. Korruptionsindexe, welche von Nichtregierungs- oder selbsternannten Organisationen publiziert werden. Sie sind kein unter dem Standard der OECD vorgesehenes Kriterium.

Der AIA ist eine Realität geworden. Darüber mag man denken, wie man will. Er ist einfach die Wirklichkeit, nach der wir uns ausrichten sollten. Die Devise heisst: Abkommen jetzt ratifizieren und Prüfmechanismus für das Jahr 2019 beschliessen!

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