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Strafurteilsstatistik der Erwachsenen 2014: Erstmals Auswertung der verurteilten Personen nach Nationalität

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20.09.2016 09:15  - BFS, Kriminalität und Strafrecht (0350-1609-00) Strafurteilsstatistik der Erwachsenen 2014 Erstmals Auswertung der verurteilten Personen nach NationalitätNeuchâtel, 20.09.2016 (BFS) – Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert erstmals Zahlen zur Nationalität der Verurteilten. Dabei wird zwischen Personen, die sich längerfristig in der Schweiz aufhalten (Schweizer und Ausländer mit B- oder C- Ausweis) und den restlichen Ausländerkategorien unterschieden. Gleichzeitig erscheint ein Methodenbericht, der die Möglichkeiten und Grenzen der Vergleichbarkeit der Kriminalität nach Nationalität aufzeigt.Für eine optimale Nachvollziehbarkeit publiziert das BFS gleichzeitig mit den Ergebnissen auch den Methodenbericht. Dieser beschreibt unter anderem die Qualitätsprüfungen der Daten und die Massnahmen zur Qualitätssicherung. Eine wichtige Massnahme war es, Länder wie beispielsweise das ehemalige Jugoslawien oder Regionen wie Westafrika zu gruppieren, da mehrfach verurteilte Personen oft mit unterschiedlichen Nationalitäten aus ein und derselben Region im zentralen Schweizerischen Strafregister registriert wurden (zu den Nationalitätenwechsel siehe Kasten mit den methodischen Präzisierungen, PDF). Vergleichbarkeit der Ergebnisse nach NationalitätEin Vergleich der Anzahl verurteilter Personen nach Nationalität ist nur bedingt möglich.

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20.09.2016 09:15  - BFS, Kriminalität und Strafrecht (0350-1609-00)

Strafurteilsstatistik der Erwachsenen 2014

Erstmals Auswertung der verurteilten Personen nach Nationalität

Neuchâtel, 20.09.2016 (BFS) – Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert erstmals Zahlen zur Nationalität der Verurteilten. Dabei wird zwischen Personen, die sich längerfristig in der Schweiz aufhalten (Schweizer und Ausländer mit B- oder C- Ausweis) und den restlichen Ausländerkategorien unterschieden. Gleichzeitig erscheint ein Methodenbericht, der die Möglichkeiten und Grenzen der Vergleichbarkeit der Kriminalität nach Nationalität aufzeigt.

Für eine optimale Nachvollziehbarkeit publiziert das BFS gleichzeitig mit den Ergebnissen auch den Methodenbericht. Dieser beschreibt unter anderem die Qualitätsprüfungen der Daten und die Massnahmen zur Qualitätssicherung. Eine wichtige Massnahme war es, Länder wie beispielsweise das ehemalige Jugoslawien oder Regionen wie Westafrika zu gruppieren, da mehrfach verurteilte Personen oft mit unterschiedlichen Nationalitäten aus ein und derselben Region im zentralen Schweizerischen Strafregister registriert wurden (zu den Nationalitätenwechsel siehe Kasten mit den methodischen Präzisierungen, PDF).

Vergleichbarkeit der Ergebnisse nach Nationalität
Ein Vergleich der Anzahl verurteilter Personen nach Nationalität ist nur bedingt möglich. In absoluten Zahlen sind es die Schweizer und Personen aus europäischen Ländern, die den Hauptteil der verurteilten Personen stellen, da sie auch den Grossteil der Personen ausmachen, die sich in der Schweiz aufhalten. Vergleichbar sind die Zahlen zu den Verurteilten nach Nationalität nur, wenn man weiss, wie gross die Präsenz jeder nationalen Gruppe in der Schweiz ist. Für die Wohnbevölkerung ist dies bekannt. Auf dieser Grundlage können Belastungsraten errechnet werden. Diese zeigen, wie viele Personen pro 1000 Einwohnern mit jeweils derselben Nationalität verurteilt und ins Strafregister eingetragen wurden. Die Grösse der nationalen Gruppe spielt somit nach der Berechnung der Belastungsraten keine Rolle mehr (siehe Kasten mit den methodischen Präzisierungen, PDF). Die Berechnung von Belastungsraten bei Kriminalitätsvergleichen ist international üblich.

Verurteilte Schweizer und ausländische Personen mit einem B- oder C-Ausweis
Die Daten zu den Nationalitäten werden in zwei Tabellen angeboten. In einer ersten Tabelle werden die Daten zu den Schweizern und den Personen mit B- oder C-Ausweis in absoluten Zahlen und in Form von Belastungsraten ausgewiesen. Die Berechnung von Belastungsraten ist nur für Schweizer und Personen mit B- oder C-Ausweis möglich. Alle anderen Gruppen der Wohnbevölkerung weisen über das Kalenderjahr zu grosse Fluktuationen aus, um präzise Belastungsraten zu berechnen (zur Fluktuation siehe Kasten mit den methodischen Präzisierungen, PDF).
Bei den Belastungsraten gilt es zu berücksichtigen, dass bei Nationalitäten, von denen sich nur sehr wenige Personen längerfristig in der Schweiz aufhalten, der Einfluss einer einzelnen verurteilten Person sehr gross ist. Steigt bei den Dänen beispielsweise mit jeder weiteren verurteilten Person die Belastungsrate um 0,3‰, würde dies bei den in der Schweiz wohnhaften Monegassen einen Anstieg von 50‰ bewirken. In der Tabelle wird dieser Einfluss ausgewiesen.

Die Strafurteilsstatistik enthält Angaben zum Alter und zum Geschlecht. Diese zwei Variablen beeinflussen massgeblich die Wahrscheinlichkeit, strafrechtlich in Erscheinung zu treten. Da sich die nationalen Personengruppen bezüglich Geschlecht und Alter nicht gleich zusammensetzen, werden die Ergebnisse für Männer und Frauen nach Altersklassen separat ausgewiesen.

Die Ergebnisse zeigen unterschiedliche Belastungsraten für die einzelnen Nationalitäten. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Nationalität und straffälligem Verhalten wird aber damit nicht belegt. Viele Faktoren wie beispielsweise das Wohlstands- oder Bildungsniveau, die das Verhalten der Personen beeinflussen, sind aus der Strafurteilsstatistik nicht ersichtlich und werden in den Auswertungen nicht berücksichtigt.

Restliche verurteilte ausländische Personen
In der zweiten Tabelle werden alle ausländischen Personen, die keinen B- oder C-Ausweis besitzen, in der Kategorie „restliche Ausländer“ zusammengefasst. Neben der Asylbevölkerung und den Kurzaufenthaltern enthält diese Gruppe auch Personen, die sich als Touristen oder illegal in der Schweiz aufhalten.
Diese Tabelle enthält nur absolute Zahlen, da die Berechnung von Belastungsraten nicht möglich ist. Die absoluten Zahlen werden für jede Nationalität nach Geschlecht und Alter differenziert ausgewiesen.

Fehlende Werte beim Aufenthaltsstatus
Bei einigen Nationalitäten war der Anteil der fehlenden Werte zum Aufenthaltsstatus dennoch sehr hoch. Da die Personen in diesen Fällen sowohl einen B- oder C-Ausweis besitzen als auch zur Kategorie der restlichen Ausländer gehören könnten, wurden Werte für beide Eventualitäten errechnet und ausgewiesen. Das heisst, diese Fälle wurden einmal zu den Ausländern mit B-oder C-Ausweis gezählt und einmal zu den restlichen Ausländern. Es ergeben sich somit minimale und maximale Werte sowohl für die absoluten Zahlen als auch bei den Personen mit B- oder C-Ausweis bei den Belastungsraten (zu den fehlenden Werten siehe Kasten mit den methodischen Präzisierungen, PDF).

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