Summary:
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Topics:
investrends.ch considers the following as important: News, Regulierung
This could be interesting, too:
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Topics:
investrends.ch considers the following as important: News, Regulierung
This could be interesting, too:
Cash - "Aktuell" | News writes Börsen-Ticker: SMI leicht vorne – Dollar gibt vor US-Wahlen nach – Ölpreise legen zu
finews.ch writes Christopher Hodge: «Trump bellt mehr, als er wirklich beisst»
finews.ch writes Langjährige Safra-Sarasin-Top-Bankerin wird CEO in Asien
finews.ch writes ZHAW-Studie: Wer sind die besten Privatbanken in der Schweiz?