Summary:
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Topics:
investrends.ch considers the following as important: News, Regulierung
This could be interesting, too:
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Topics:
investrends.ch considers the following as important: News, Regulierung
This could be interesting, too:
investrends.ch writes Deutschland: Möglicherweise bald 50-jährige Staatsanleihen
investrends.ch writes Swiss Re: Naturkatastrophen könnten Versicherer mehr als hundert Milliarden Dollar kosten
investrends.ch writes Neuer Rekord bei ETF-Abschlüssen
investrends.ch writes Kauflaune in Deutschland bessert sich leicht