Summary:
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Topics:
investrends.ch considers the following as important: News, Regulierung
This could be interesting, too:
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Topics:
investrends.ch considers the following as important: News, Regulierung
This could be interesting, too:
Cash - "Aktuell" | News writes US-Zollpolitik, Zinsen, Ukraine und Unternehmenszahlen: Diese Themen dominieren die Börsen in der nächsten Woche
Cash - "Aktuell" | News writes Berkshire Hathaway von Warren Buffett erwirtschaftet erneut Rekordgewinn
Cash - "Aktuell" | News writes Gelsenkirchen: Von der Boomtown zum Menetekel der Deindustrialisierung
Cash - "Aktuell" | News writes Mehr Risikokapital für Schweizer Jungfirmen