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Kritik an politischer Festlegung des Mindestlohns hält an

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Die Kritik an der politischen Festsetzung des Mindestlohns hält an. Am Sonntag erklärte der Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), weniger als die Höhe des künftigen Mindestlohns sei die Art und Weise seiner Festlegung kritikwürdig. „Die Bundesregierung setzt sich damit ohne jede Not über die dafür vorgesehene Mindestlohnkommission hinweg“, erklärte der VDMA.

Verbands-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann erklärte, die Ampel-Koalition stelle „ohne Not“ einen wichtigen Bestandteil der „erfolgreich“ geübten Sozialpartnerschaft von Arbeitnehmern und Arbeitgebern infrage.

Zudem berge die vorzeitige Erhöhung des Mindestlohns durch die Politik ökonomische Gefahren. „Denn trotz der bereits sehr hohen Inflation wird durch die Erhöhung zusätzlich an der Lohn-Preise-Spirale gedreht.“

Damit rechnet auch die Regierung: „Als Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns können sich bei vollständiger Überwälzung der Lohn- und Gehaltssteigerungen die Preise für Güter und Dienstleistungen moderat erhöhen“, heißt es im AFP vorliegenden Gesetzentwurf. Eine Quantifizierung dieses Effekts sei aber nicht möglich.

NRW-Ministerpräsident fürchtet mehr Schwarzarbeit

Derweil warnte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vor mehr Schwarzarbeit durch die ab 1. Oktober geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde. „Ich gönne jedem die zwölf Euro“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Sonntagausgabe). Es gehe hier aber um einen sprunghaften Anstieg des Mindestlohns um mehr als 20 Prozent.

„Die Folge darf nicht Verdrängung in die Schwarzarbeit sein“, so Wüst. „Ich hielte es für besser, wenn der Mindestlohn von den Tarifparteien bestimmt würde.“

Reinigungsbranche empört über Heils Darstellung der Gebäudereiniger

Kritik kam auch vom Hauptgeschäftsführer der Gebäudereinigung. Er hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeworfen, die Reinigungsbranche in der Mindestlohn-Debatte in ein schlechtes Licht zu rücken.

„Der Minister bedient bedauerlicherweise Klischees statt Fakten“, sagte Wolfgang Molitor am Samstag dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Heil füge „dem Image von Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk Schaden zu“.

Dieses Handwerk unterliege dem gesetzlichen Mindestlohn überhaupt nicht. Der SPD-Politiker müsse das eigentlich wissen. Er bat den Minister, das Gebäudereiniger-Handwerk deshalb künftig „nicht mehr öffentlich als Alibi-Branche“ für den gesetzlichen Mindestlohn anzuführen.

Die Tarifparteien hätten sich auch bereits 2020 darauf geeinigt, den Mindestlohn auf 12 Euro ab 2023 anzuheben. Schon jetzt liege er in der Reinigungsbranche bereits 18 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Heil müsse das bekannt sein, sagte Molitor.

„Schließlich ist es sein Haus, dass die tariflichen Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung seit anderthalb Jahrzehnten Jahr um Jahr für allgemeinverbindlich erklärt.“ Heil hatte bei der Ankündigung des Mindestlohns gesagt: „Es geht zum Beispiel um Reinigungskräfte oder um diejenigen […], die in der Pandemie den Laden am Laufen gehalten haben.“

Hohe Kosten für betroffene Arbeitgeber

Der Arbeitsminister hatte mitgeteilt, dass der Mindestlohn ab 1. Oktober auf zwölf Euro steigen soll. Diese Höhe soll die Lohnuntergrenze mindestens 15 Monate lang behalten. Über eine weitere Erhöhung soll bis 30. Juni wieder die Mindestlohnkommission mit Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entscheiden – die Anpassung solle mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Kosten für die betroffenen Arbeitgeber werden darin mit geschätzt rund 1,63 Milliarden Euro allein in diesem Jahr angegeben.

Einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit Januar 2015; er begann mit 8,50 Euro. Seit Januar dieses Jahr liegt er bei 9,82 Euro brutto. Zum Juli erfolgt die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festlegung „nachlaufend an der Tarifentwicklung“. (afp/dts/dl)



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