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Außergewöhnliche Idee: Nachbarn sollen für Pflegekräfte einspringen

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Die bereits Mitte März eintretende Impfpflicht für medizinisches Personal steht in der Kritik, den Personalmangel im Pflegebereich zu verschärfen. Ein Vorschlag der Bundesregierung zur Abhilfe sorgt für Kritik von der Opposition.

Das Gesundheitsministerium überrascht mit einem außergewöhnlichen Vorschlag, den in Kürze drohenden Pflegepersonalmangel zu kompensieren. Wer häuslich pflegebedürftig ist und künftig keine Pflegekraft zugeteilt bekommt, sollte in seiner Nachbarschaft Hilfe suchen.

Die Nachbarn sollten dann für entsprechende Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linkspartei, die dem Spiegel vorliegt, hervor.

Ab dem 16. März soll die Corona-Impfpflicht für das Personal in Kliniken und in der Pflege gelten. Die Bundesländer rechnen daher mit einem bevorstehenden Personalmangel. Tausende ungeimpfte Pflegekräfte haben sich bereits zum 16. März arbeitssuchend gemeldet.

In der Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium wird erklärt: „Zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich können Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach ihrem Ermessen Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge“ gewähren.

„Verantwortungslos“

Jan Korte, Geschäftsführer der Linksfraktion, kritisierte gegenüber dem „Spiegel“, dass die Regierung dem Pflegepersonal keine echte Perspektive anbiete. Anstatt eine Impfpflicht einzuführen, solle man sich um mehr Gehalt, mehr Personal, und mehr Zeit für die Patienten bemühen. Korte wirft der Regierung in diesem Punkt „unfassbare Ignoranz“ vor.

Dass Karl Lauterbach sich hier einen schlanken Fuß macht und die Verantwortung auf die Länder und sogar bis auf die Nachbarn abschiebt, ist völlig verantwortungslos“, bewertete Korte.

Auch die Linken-Abgeordnete Sahra Wagenknecht reagierte auf Twitter zu den neuen Plänen des Gesundheitsministeriums mit Unverständnis.

(mf)



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