Fintech JA! Aber bitte für alle… Der Bundesrat will den Schweizer Finanzplatz in ein dynamisches Fintech-System überführen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Das ist sehr begrüssenswert. Wettbewerbsverzerrungen müssen aber verhindert werden. http://www.swissbanking.org/de/services/blog/fintech-ja-aber-bitte-fuer-alle http://www.swissbanking.org/de/services/blog/fintech-ja-aber-bitte-fuer-alle/@@download/image/fintech_fuer_alle.jpg 2017/05/08 08:00:00 GMT+2 Der Bundesrat will den Schweizer Finanzplatz in ein dynamisches Fintech-System überführen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Das ist sehr begrüssenswert. Wettbewerbsverzerrungen müssen aber verhindert werden. Mittlerweile liegen konkrete Änderungsvorschläge für das Bankengesetz und die Bankenverordnung vor. Die Vernehmlassung geht heute zu Ende. Aus gesetzgeberischer Sicht bemerkenswert ist dabei die Tatsache, dass die Vorschläge im Grundsatz bereits in die parlamentarische Beratung von FIDLEG und FINIG eingeflossen sind und damit in Kürze geltendes Recht werden könnten. Dieses Vorgehen ist unkonventionell und mutig. Förderung innovativer Dienstleistungen, nicht einzelner Anbietersegmente Aus der Sicht der Banken ist diese Dynamisierung zu begrüssen.
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Mittlerweile liegen konkrete Änderungsvorschläge für das Bankengesetz und die Bankenverordnung vor. Die Vernehmlassung geht heute zu Ende. Aus gesetzgeberischer Sicht bemerkenswert ist dabei die Tatsache, dass die Vorschläge im Grundsatz bereits in die parlamentarische Beratung von FIDLEG und FINIG eingeflossen sind und damit in Kürze geltendes Recht werden könnten. Dieses Vorgehen ist unkonventionell und mutig.
Förderung innovativer Dienstleistungen, nicht einzelner Anbietersegmente
Aus der Sicht der Banken ist diese Dynamisierung zu begrüssen. Die neuen Geschäftsmodelle und Chancen sollen jedoch nicht nur den neuen Anbietern zugute kommen. Auch hier ist der Grundsatz "gleicher Service - gleiche Regeln" beziehungsweise das „level playing field“ unbedingt zu beachten. Es droht sonst eine Situation, in der neue Akteure die regulatorischen Freiräume unkonkurrenziert ausnutzen, während die Risiken (z.B. im Bereich Geldwäscherei, Reputation) externalisiert und vom gesamten Finanzplatz mitgetragen werden.
Wettbewerbsverzerrungen zugunsten neuer Anbieter können sich insbesondere auch im Zusammenhang mit der konsolidierten Aufsicht ergeben. Im Sinne einer möglichst flexiblen Kooperation zwischen Start-Ups und etablierten Akteuren soll deshalb auch die konsolidierte Aufsicht überprüft und – sofern mit Blick auf die Gleichberechtigung der Anbieter nötig – flexibilisiert werden. Bereits bestehende Finanzdienstleister sollen uneingeschränkt von bestehenden Konsolidierungsvorschriften dieselben Möglichkeiten haben, Fintech Unternehmen selber zu gründen und zu betreiben oder sich an innovativen Firmen im Finanzdienstleistungsbereich zu beteiligen wie neu auf den Markt tretende Akteure.
Mit anderen Worten sollen innovative und Mehrwert generierende Dienstleistungen und nicht spezifische „innovative“ Anbieter gefördert werden. Dadurch wird auch ein kaum zu lösendes Definitionsproblem vermieden: Was eine innovative Dienstleistung ist, entscheidet nämlich der Markt. Der „innovative Anbieter“ müsste hingegen in einer „mission impossible“ regulatorisch definiert werden.
Wie weiter…?
Wie eingangs erwähnt, ist die Fintech-Vorlage aus gesetzgeberischer Sicht – zumindest was das Vernehmlassungsverfahren und die Geschwindigkeit anbelangt – ungewöhnlich. Diese Dynamik bringt unbestritten neue Chancen und könnte sich durchaus zu einem wichtigen Impulsgeber für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum am Schweizer Finanzplatz entwickeln. Naturgemäss bringt dieses schnelle Vorgehen aber auch offene Fragen mit sich, zum Beispiel im Bereich der üblichen Aufsichts-, Kontroll- und Schutzelemente. Diese Unklarheiten sollten unbedingt bei der weiteren Konkretisierung in enger Zusammenarbeit mit der Branche adressiert werden.