Aus Hessen stammt eine Rentenreform, dank der die private Vorsorge erhöht werden kann. Diese hätte auch deutschlandweit das Potenzial, mehr Menschen dazu zu bringen, eine kapitalgedeckte Zusatzrente aufzubauen, wie dieser Beitrag zeigt.
Die hessische Landesregierung hat Ende 2016 einen Vorschlag für eine "Deutschland-Rente" gemacht, um so – endlich – das absinkende Niveau der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente flächendeckend durch eine kapitalgedeckte Zusatzrente zu erhöhen. So wie das der Gesetzgeber mit Hilfe der Riesterrente erreichen wollte, es aber nicht erreicht hat. Die Riesterrente wird nicht nur im Hinblick auf Verbraucherschutz, d.h. aufgrund von teilweise sehr hohen Kosten, kritisiert, sondern vor allem auch, weil sie und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nur etwa 70% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erreichen. Damit entstehen Sicherungslücken. Und selbst für die 70%, die über die gesetzliche Rente hinaus abgesichert sind, wird das individuelle Absicherungsvolumen oft nicht ausreichen, da viele Betriebsrenten niedrig sind und die meisten Arbeitnehmer den Förderungsrahmen für Riesterrenten nicht ausschöpfen. Der hessische Vorschlag, unterstützt von den Magdeburger Professoren Knabe und Weimann, will eine private Altersvorsorge-Pflicht, wie sie gegenwärtig von Clemens Fuest (ZEW bzw.