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Der Vorteil der Arbeitsvertragsfreiheit in Europa

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Es mag zunächst verlockend klingen, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU aufzukünden, damit «die Schweiz» wieder die Kontrolle über ihre Einwanderung zurückerlangen kann. Doch was heisst dies konkret? Letztlich bedeutet es, dass die Kontrolle über die Einwanderung aus den Händen der Bürger und Unternehmer gerissen und sie der staatlichen Bürokratie anvertraut wird. Zwischen jenen Gebietskörperschaften, bei denen die Personenfreizügigkeit gilt, basiert Migration auf freiwillig geschlossenen Verträgen zwischen Individuen. Diese Migration fügt niemandem anderen per se Schaden zu, ganz im Gegenteil: sie fördert die Lebensqualität aller durch eine höhere Produktivität, ohne Verdrängungseffekt auf dem Arbeitsmarkt. Wenn die «freie Einwanderung» unter einem Regime der Freizügigkeit

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Es mag zunächst verlockend klingen, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU aufzukünden, damit «die Schweiz» wieder die Kontrolle über ihre Einwanderung zurückerlangen kann. Doch was heisst dies konkret? Letztlich bedeutet es, dass die Kontrolle über die Einwanderung aus den Händen der Bürger und Unternehmer gerissen und sie der staatlichen Bürokratie anvertraut wird. Zwischen jenen Gebietskörperschaften, bei denen die Personenfreizügigkeit gilt, basiert Migration auf freiwillig geschlossenen Verträgen zwischen Individuen. Diese Migration fügt niemandem anderen per se Schaden zu, ganz im Gegenteil: sie fördert die Lebensqualität aller durch eine höhere Produktivität, ohne Verdrängungseffekt auf dem Arbeitsmarkt.

Wenn die «freie Einwanderung» unter einem Regime der Freizügigkeit postuliert wird, bedeutet das allerdings nicht, dass jeder ein Anrecht darauf hat, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen ohne Rücksicht auf geltende Eigentumsrechte. Freiheit bedingt immer auch Eigenverantwortung unter der Herrschaft des Rechts. Schliesslich hat auch niemand im Inland das Recht, trotz verfassungsrechtlicher Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit in ein beliebiges Haus einzudringen oder eine informelle Siedlung in einem öffentlichen Park oder am Strassenrand zu errichten. Freie Einwanderung ist also nur insofern frei als sie die Freiheit anderer nicht verletzt. Dies impliziert eine Regelung, die in erster Linie privatrechtlich, im Sinne einer «eingeladenen» Einwanderung, gestaltet wird.

Der Staat ist grundsätzlich ein schlechter Organisator und Koordinator der Migration. Dies zeigen auch die bürokratischen Automatismen des staatlichen Asylwesens. Um die Marktarbitrage der Zuwanderung zu verbessern, sind daher weder Mengenkontingente noch zusätzliche Abgaben zielführend, sondern Steuersenkungen und sozialstaatliche Reformen, damit die Schweiz wettbewerbsfähiger und auf «natürliche» Weise exklusiver wird.

Das Briefing von Pierre Bessard lesen:
«Warum die Arbeitsvertragsfreiheit in Europa für die Schweiz weiterhin richtig ist»
(6 Seiten, PDF)

8. März 2018

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