Bild: Pixabay Der Bundesrat hat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie im Finanzsektor verabschiedet. Demnach sei der bestehende Rechtsrahmen weitgehend gut geeignet für den Umgang mit neuen Technologien. Der Distributed- Ledger- und Blockchain-Technologie wird sowohl im Finanzsektor als auch in anderen Wirtschaftssektoren ein erhebliches Innovations- und Effizienzsteigerungspotential vorausgesagt. Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, will der Bundesrat entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Zu diesem Zweck hat er einen Bericht verabschiedet, der eine Auslegeordnung relevanter Rahmenbedingungen vornehmen, den Handlungsbedarf klären und konkrete
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Der Bundesrat hat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie im Finanzsektor verabschiedet. Demnach sei der bestehende Rechtsrahmen weitgehend gut geeignet für den Umgang mit neuen Technologien.
Der Distributed- Ledger- und Blockchain-Technologie wird sowohl im Finanzsektor als auch in anderen Wirtschaftssektoren ein erhebliches Innovations- und Effizienzsteigerungspotential vorausgesagt. Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, will der Bundesrat entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Zu diesem Zweck hat er einen Bericht verabschiedet, der eine Auslegeordnung relevanter Rahmenbedingungen vornehmen, den Handlungsbedarf klären und konkrete Massnahmen vorschlagen soll.
Gute Rahmenbedingungen mit punktuellem Anpassungsbedarf
Der Bericht basiert auf den Arbeiten der Arbeitsgruppe "Blockchain/ICO", die das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Januar 2018 ins Leben gerufen hatte und die im Rahmen ihrer Arbeiten auch die Fintech- und Finanzbranche konsultiert hat. Aus den Analysen geht hervor, dass sich keine grundlegenden Anpassungen des Schweizer Rechtsrahmens aufdrängen würden, aber dennoch punktueller Anpassungsbedarf bestehe. Diese Anpassungen will der Bundesrat einer Prüfung durch das EFD und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterziehen. Im ersten Quartal 2019 sollen die Departemente eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten.
In Betracht gezogene Massnahmen umfassen eine Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mittels digitalen Registern, die Klärung der Aussonderung von kryptobasierten Vermögenswerten im Insolvenzrecht sowie die Prüfung einer Aussonderung von nicht vermögenswerten Daten. Weitere geprüfte Anpassungen sind die Ausarbeitung eines flexiblen Bewilligungsgefässes für blockchainbasierte Finanzmarktinfrastrukturen im Finanzmarktrecht, die Abstimmung der bankinsolvenzrechtlichen Bestimmungen im Bankenrecht mit den Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht und eine explizitere Verankerung der heutigen Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen im Geldwäschereirecht.
International koordinierte Massnahmen der nächste Schritt
Zudem hat der Bundesrat einen Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) zu "Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets und Crowdfunding" zur Kenntnis genommen. Die Analyse kommt zum Schluss, dass kryptobasierte Vermögenswerte im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Gefährdung darstellen. Aufgrund geringer Fallzahlen könne das reelle Risiko in der Schweiz jedoch nicht abschliessend abgeschätzt werden. Die Schweiz verfüge aber über ein umfassendes regulatorisches Dispositiv, weshalb weitere Verbesserungen stattdessen mittels international koordinierter Massnahmen anzugehen seien.