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Abstimmung Kanton Zürich: Energiegesetz

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Bei dieser Änderung des kantonalen Energiegesetzes (EnerG/ZH) haben wir es mit einem Frontalangriff auf das Privateigentum zu tun – und zwar erstmals dermassen invasiv auf gesamtkantonaler Ebene. Denn während frühere Vorlagen einfach für Neubauten gewisse bauliche Energiestandards vorschrieben, soll die aktuelle Gesetzesrevision HauseigentümerInnen verpflichten, bis im Jahre 2030 gewisse Formen angeblich klimaschädlicher Wärmeheizungen aus ihrem Gebäude herauszureissen. Dies scheint auch dem Mieterverband zu weit zu gehen, der in diplomatischer Manier eine Stimmfreigabe beschlossen hat. Aus einer verfassungsrechtlichen Sicht der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) lehnt die LP diese hochgradig freiheitsfeindliche Vorlage jedenfalls deutlich ab.

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Bei dieser Änderung des kantonalen Energiegesetzes (EnerG/ZH) haben wir es mit einem Frontalangriff auf das Privateigentum zu tun – und zwar erstmals dermassen invasiv auf gesamtkantonaler Ebene. Denn während frühere Vorlagen einfach für Neubauten gewisse bauliche Energiestandards vorschrieben, soll die aktuelle Gesetzesrevision HauseigentümerInnen verpflichten, bis im Jahre 2030 gewisse Formen angeblich klimaschädlicher Wärmeheizungen aus ihrem Gebäude herauszureissen. Dies scheint auch dem Mieterverband zu weit zu gehen, der in diplomatischer Manier eine Stimmfreigabe beschlossen hat. Aus einer verfassungsrechtlichen Sicht der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) lehnt die LP diese hochgradig freiheitsfeindliche Vorlage jedenfalls deutlich ab.

Martin Hartmann
Martin Hartmann studierte Banking and Finance und arbeitet bei einer Grossbank im Risk Management. Als freien Bürger stört ihn die zunehmende staatliche Bevormundung nicht nur im beruflichen Umfeld. Deshalb setzt er sich für mehr Selbstbestimmung, mehr Freiheit und föderale Lösungen ein.

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