Bei dieser Änderung des kantonalen Energiegesetzes (EnerG/ZH) haben wir es mit einem Frontalangriff auf das Privateigentum zu tun – und zwar erstmals dermassen invasiv auf gesamtkantonaler Ebene. Denn während frühere Vorlagen einfach für Neubauten gewisse bauliche Energiestandards vorschrieben, soll die aktuelle Gesetzesrevision HauseigentümerInnen verpflichten, bis im Jahre 2030 gewisse Formen angeblich klimaschädlicher Wärmeheizungen aus ihrem Gebäude herauszureissen. Dies scheint auch dem Mieterverband zu weit zu gehen, der in diplomatischer Manier eine Stimmfreigabe beschlossen hat. Aus einer verfassungsrechtlichen Sicht der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) lehnt die LP diese hochgradig freiheitsfeindliche Vorlage jedenfalls deutlich ab.
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Bei dieser Änderung des kantonalen Energiegesetzes (EnerG/ZH) haben wir es mit einem Frontalangriff auf das Privateigentum zu tun – und zwar erstmals dermassen invasiv auf gesamtkantonaler Ebene. Denn während frühere Vorlagen einfach für Neubauten gewisse bauliche Energiestandards vorschrieben, soll die aktuelle Gesetzesrevision HauseigentümerInnen verpflichten, bis im Jahre 2030 gewisse Formen angeblich klimaschädlicher Wärmeheizungen aus ihrem Gebäude herauszureissen. Dies scheint auch dem Mieterverband zu weit zu gehen, der in diplomatischer Manier eine Stimmfreigabe beschlossen hat. Aus einer verfassungsrechtlichen Sicht der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) lehnt die LP diese hochgradig freiheitsfeindliche Vorlage jedenfalls deutlich ab.