Seit dem 19. Jahrhundert hält sich die These, dass Arbeit ein «besonderes Gut» sei, das im öffentlichen Interesse durch staatliche Regulierungen und kollektive Vereinbarungen vor «offenen Märkten» geschützt werden müsse. Ungeregelte Arbeitsmärkte, so wird argumentiert, führten zu Ausbeutung und Arbeitslosigkeit und seien weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber, noch der Allgemeinheit. Im 21.Jahrhundert zeichnen sich in der Arbeitswelt jedoch Entwicklungen ab, bei denen der relativ austauschbare «Blue Collar Worker» am Fliessband schrittweise durch Technik und Elektronik ersetzt wird. Die auch personenbezogen spezifische Dienste leistende Arbeitskraft wird als Folge dieser positiv zu bewertenden Entwicklung zunehmend als Individuum bewertet, das nach individuell
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Seit dem 19. Jahrhundert hält sich die These, dass Arbeit ein «besonderes Gut» sei, das im öffentlichen Interesse durch staatliche Regulierungen und kollektive Vereinbarungen vor «offenen Märkten» geschützt werden müsse. Ungeregelte Arbeitsmärkte, so wird argumentiert, führten zu Ausbeutung und Arbeitslosigkeit und seien weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber, noch der Allgemeinheit.
Im 21.Jahrhundert zeichnen sich in der Arbeitswelt jedoch Entwicklungen ab, bei denen der relativ austauschbare «Blue Collar Worker» am Fliessband schrittweise durch Technik und Elektronik ersetzt wird. Die auch personenbezogen spezifische Dienste leistende Arbeitskraft wird als Folge dieser positiv zu bewertenden Entwicklung zunehmend als Individuum bewertet, das nach individuell vereinbarten Bedingungen tätig wird; der Ausgleich der Interessen sollte sich auch beim Lohn aufgrund von Angebot und Nachfrage individuell immer wieder neu einpendeln. Starre Kollektivvereinbarungen werden in diesem Umfeld für alle Beteiligten mehr zur Fessel als zum Schutz.
Das kollektive Arbeitsrecht wird damit zum «Sockel» eines kollektivierten Sozialversicherungssystems, das ebenfalls auf überholte kollektive Bedürfnisse der «Fabrikgesellschaft» und einer im Dienstleistungssektor ökonomisch widersinnig verstaatlichten Arbeitswelt zugeschnitten ist.
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Die Arbeitsmärkte deregulieren
(3 Seiten, PDF)
28. September 2020