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Bessere Grenzen für den Staat

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In der Schweiz verhält es sich in der Tendenz nicht anders als in den restlichen Ländern: Der Staat vergrössert kontinuierlich seinen Einflussbereich und maximiert seine Steuereinnahmen. Letztere sprudeln überdurchschnittlich nicht nur dank der Steuerprogression, sondern auch dank Produktivitäts- und Bevölkerungswachstum. Meistens aber werden sie unmittelbar durch Budgeterhöhungen und Verwaltungsaufblähungen wieder verpufft. Trotz eines beträchtlichen Rationalisierungs-Potenzials denken Regierungsvertreter derzeit offen über eine Lockerung der Schuldenbremse nach. Auch die demografischen Gegebenheiten werden in Zukunft aufgrund der falsch konzipierten Sozialversicherungen zu stärkeren Belastungen bei den Bürgern führen. An der LI-Konferenz vom 28. März diskutierten die Teilnehmer darüber,

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In der Schweiz verhält es sich in der Tendenz nicht anders als in den restlichen Ländern: Der Staat vergrössert kontinuierlich seinen Einflussbereich und maximiert seine Steuereinnahmen. Letztere sprudeln überdurchschnittlich nicht nur dank der Steuerprogression, sondern auch dank Produktivitäts- und Bevölkerungswachstum. Meistens aber werden sie unmittelbar durch Budgeterhöhungen und Verwaltungsaufblähungen wieder verpufft. Trotz eines beträchtlichen Rationalisierungs-Potenzials denken Regierungsvertreter derzeit offen über eine Lockerung der Schuldenbremse nach. Auch die demografischen Gegebenheiten werden in Zukunft aufgrund der falsch konzipierten Sozialversicherungen zu stärkeren Belastungen bei den Bürgern führen. An der LI-Konferenz vom 28. März diskutierten die Teilnehmer darüber, welche institutionellen Grenzen der Staat in einer freien Gesellschaft braucht, ob Steuern nach «Bedarf» erhöht werden dürfen und wie der Staat heute die Substanz seiner eigenen Finanzierung aufzehrt.

In seiner Einführung betonte LI-Direktor Pierre Bessard die guten Erfahrungen der Schweiz mit der Schuldenbremse auf Bundesebene und schon seit längerem mit der Schuldenbremse und dem Finanzreferendum in den Kantonen. Diese begrenzenden Institutionen seien neben der selten stattfindenden Reduktion von Staatsausgaben auch wirksame Ansätze gegen eine übermässige Staatsaufblähung. Die Diskussion über weitere solche Begrenzungen müsse geführt werden. Das überdurchschnittliche Wachstum des staatlichen Sektors ist nicht zuletzt auf die Staatspropaganda zurückzuführen, die sich der Verdrehung der Sprache bedient. So werden in der Finanzplanung enorme Budgeterhöhungen vorgesehen, die dann leicht nach unten korrigiert werden. Anschliessend wird missbräuchlich von «Sparen» und «leeren Kassen» gesprochen, obwohl der staatliche Sektor weiterhin schneller als die Wirtschaft wächst. Institutionelle Grenzen könnten zwar nicht alle Mängel beheben, jedoch immerhin eine willkommene realpolitische Entlastung bringen.

Im ersten Vortrag legte Massimo Lattmann, unabhängiger Venture Capitalist und Dozent an der ETH-Zürich, die Notwendigkeit einer Staatsquotenbremse auf Bundesebene dar. Eine solche sei noch wichtiger als die Schuldenbremse, die zwar Erfolg in Bezug auf einen ausgeglichenen Haushalt zeigt, jedoch nicht verhindert, dass sich der Staat weiter aufbläht. Die Staatsausgaben haben sich in den letzten zwanzig Jahren im Verhältnis zur Bevölkerung und zum Bruttoinlandprodukt überproportional entwickelt. Insbesondere die Ausgaben des Bundes haben stark zugenommen, was ein Indiz für die stattfindende Zentralisierung in der Schweiz ist. Diese untergrabe jedoch den verfassungsmässig festgelegten föderalistischen Charakter des Landes und fusse nicht in einer prinzipiellen Entscheidung des Bürgerkollektivs zu einer solchen Entwicklung. Vielmehr ist diese Zentralisierungs-Tendenz auf unzählige unkoordinierte Entscheide der Tagespolitik zurückzuführen. Eine Staatsquotenbremse auf Bundesebene sei in der Lage, die Staatsausgaben zu zähmen, indem sie die Staatseinnahmen beschränkt. Dies wirkt sich indirekt auch auf die Regulierungswut aus, die umso stärker ist, je mehr Mittel den Regulatoren zur Verfügung stehen. Zudem trägt sie der Erfolgssäule der föderalen Ordnung der Schweiz Rechnung und stoppt weitere Zentralisierungen. Die Idee einer Staatsquotenbremse auf Bundesebene müsste wohl von der Zivilgesellschaft mittels einer Volksinitiative kommen, zumal eine entsprechende Parlamentarische Initiative erst kürzlich im Parlament aufgrund oberflächlicher parteipolitischer Überlegungen chancenlos blieb.

Präsentation von Dr. Massimo Lattmann:
«Notwendige strategische Institution: Staatsquotenbremse»
Artikel in der NZZ zum Thema

In einem zweiten Referat analysierte Prof. Christoph Schaltegger, Universität Luzern, die finanziellen Perspektiven der AHV und die aktuelle Rentenreform. Der Handlungsbedarf sei in Anbetracht der Fakten offensichtlich: Der Altersquotient beginnt dramatisch zu steigen. Lag das Verhältnis von Rentnern zur Gesamtbevölkerung 1950 noch bei 1 zu 6, so wird dieses 2023 bereits bei 1 zu 3 und im Jahr 2050 bei 1 zu 2 liegen. Die Lebenserwartung ab gesetzlichem Pensionierungsalter hat bei Männern seit der Einführung der AHV 1948 um 7, jene der Frauen um 8 Jahre zugenommen. Zusätzliche Ausgaben von rund 20 Milliarden Franken bis 2030 stehen an. Dazu kommt ein negatives, stark wachsendes Umlageergebnis, das im Jahr 2016 bereits 766 Millionen Franken betrug. Nötig sei deshalb eine Reform, welche diese Finanzierungslücke langfristig zu schliessen vermag. Die Altersreform 2020 genüge diesem Anspruch nicht. Sie ist vielmehr ein Brandbeschleuniger als ein Feuerlöscher, da zwar auf der einen Seite einige dringend nötige Kostensenkungen vorgenommen werden, diese auf der anderen Seite jedoch gleich wieder durch Kompensationszahlungen zunichtegemacht werden. Wieso scheitert die Politik darin, nachhaltige Lösungen anzubieten? Dies kann unter anderem auf das Zeitinkonsistenzproblem zurückgeführt werden: Wenn verschiedene Generationen mit einem «Gesellschaftsvertrag» gebunden werden, jedoch nur die aktuelle Generation am Verhandlungstisch sitzt, so ist der Anreiz gering, die heutige Generation zu belasten. Entsprechend gross ist umgekehrt der Anreiz, die Probleme auf künftige Generationen abzuschieben. Die Einführung einer Schuldenbremse für Sozialversicherungen — am besten in Form einer schrittweisen Erhöhung des Referenzrentenalters — wäre daher ein glaubwürdiges Signal der aktuellen Generation, dass sie sich an die abgegebenen Versprechen halten wird.

Präsentation von Prof. Dr. Christoph Schaltegger
«Warum auch die Sozialversicherungen eine Schuldenbremse brauchen»

Als weiterer Ansatz des Mittelentzugs zur Eindämmung des Staats führte der international tätiger Unternehmer Daniel Model in seinem Referat aus, dass die Unübersichtlichkeit der Besteuerung und des Staatsgewichst wahrscheinlich gewollt ist. Zusammengenommen ergebe sich für Unternehmer eine enorme Steuerlast, in einigen Fällen sogar mit dem absurden Ergebnis, dass man aus dem eigenen Einkommen die anfallenden Steuern nicht mehr bezahlen könne. Model kritisierte insbesondere die «teuflische» Vermögensbesteuerung. Diese sei das Gegenteil von wohlstandsschaffender Kapitalbildung. Befürworter der Vermögensbesteuerung unterliegen oftmals der Geldillusion. Das heisst, sie wandeln in ihrer Vorstellung den Begriff «Vermögen» in Geldwerte um, obwohl es sich oftmals um Beteiligungen an Firmen handelt, also um Produktionsstätten, Maschinen, Werkzeuge, deren produktive Einsatz mit zahlreichen Mitarbeitern zur Erhöhung der Lebensstandards beiträgt. Auf diese Werte Steuern zu erheben, wenn auch nur mit scheinbar geringen Steuersätzen, bedeutet, sie zu gefährden oder zu zerstören. Das sei, wie wenn man von einem van Gogh-Gemälde jedes Jahr ein Stückchen abschneiden müsse, weil der Staat Anspruch darauf erhebt. Zur Legitimation von Vermögenssteuern wird zudem regelmässig zum Instrument der Verunglimpfung von Reichen gegriffen. Aufgrund der relativ geringen Erträge und des hohen Erhebungsaufwandes stelle sich vielmehr die Frage, ob die Vermögenssteuer lediglich ein Kontrollinstrument des Staates sei zur Erzwingung vollständiger Transparenz der Bürger.

In der Diskussion wurde ersichtlich, dass es neben Ausgabensenkungen und Privatisierungen weitere institutionelle Grenzen des Staates zur Sicherung der Freiheit und des Eigentums der Bürger braucht. Das Liberale Institut wird sich diesem Thema auch in Zukunft widmen und Lösungsansätze einbringen, wie der öffentliche Sektor in einer freien Gesellschaft in vernünftige Schranken gewiesen werden kann, sei es durch eingebaute Bremsen, den Übergang zu einem wettbewerbsfähigeren Steuersystem oder die Abschaffung besonders kapitalvernichtender Abgaben wie etwa der Vermögenssteuer.

4. April 2017

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