Lohngleichheit der Geschlechter: Nicht nur in der Bankenbranche eine zentrale Forderung. (Bild: Shutterstock.com/everything possible)Die Verwirklichung der Lohngleichheit ist für die Sozialpartner der Bankbranche ein prioritäres und gemeinsames Anliegen, wie der Schweizerische Bankenpersonalverband, der Kaufmännische Verband Schweiz und der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz gemeinsam mitteilen. Jetzt gehen sie einen Schritt weiter und gründen eine Fachstelle für Lohngleichheit, um die Umsetzung von Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit aufgrund von gemeinsamen Erkenntnissen und im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Diese "Sozialpartnerschaftliche Fachstelle Lohngleichheit in der Bankbranche" (kurz: SF-LoBa) berät die paritätische
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Lohngleichheit der Geschlechter: Nicht nur in der Bankenbranche eine zentrale Forderung. (Bild: Shutterstock.com/everything possible)
Die Verwirklichung der Lohngleichheit ist für die Sozialpartner der Bankbranche ein prioritäres und gemeinsames Anliegen, wie der Schweizerische Bankenpersonalverband, der Kaufmännische Verband Schweiz und der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz gemeinsam mitteilen. Jetzt gehen sie einen Schritt weiter und gründen eine Fachstelle für Lohngleichheit, um die Umsetzung von Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit aufgrund von gemeinsamen Erkenntnissen und im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Diese "Sozialpartnerschaftliche Fachstelle Lohngleichheit in der Bankbranche" (kurz: SF-LoBa) berät die paritätische Kommission in Fragen der Lohngleichheit und bietet den Banken eine professionelle Anlaufstelle.
Gleichstellungsgesetz steht Pate
Zudem haben die Sozialpartner eine neue Dienstleistung entwickelt, die im Zusammenhang mit dem per 1. Juli 2020 revidierten Gleichstellungsgesetz steht. Dieses verlangt von Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden nicht nur die Durchführung einer betrieblichen Lohngleichheitsanalyse, sondern auch die Überprüfung der Ergebnisse durch eine externe Stelle.
Für diese externe Überprüfung bieten die Sozialpartner der Bankbranche eine massgeschneiderte Lösung: Banken, die ihre Lohngleichheitsanalyse durch eine von der SF-LoBa geprüfte und anerkannte Organisation durchführen lassen, können sich an die von der paritätischen Kommission beauftragte Kontrollstelle wenden. Diese prüft die durgeführte Lohngleichheitsanalyse gemäss den Vorgaben der SF-LoBa, bestätigt (bei erfolgreicher Prüfung) die korrekte Durchführung der Lohnanalyse und stellt das Branchengütesiegel der Sozialpartner der Bankbranche aus.
Spezifische Kontrolle
Damit erhalten die Banken Zugang zu einem auf die Branche abgestimmten Kontrollprozess. Es handelt sich den Angaben zufolge um eine pragmatische Alternative zur externen Kontrolle durch ein Revisionsunternehmen. Das Branchengütesiegel verfügt zudem aufgrund der sozialpartnerschaftlichen Anerkennung für Arbeitnehmende und Arbeitgeber über eine hohe Glaubwürdigkeit.
Für den Betrieb der Fachstelle wurde das auf Vergütungsfragen spezialisierte Beratungsunternehmen Comp-On HR Solutions mandatiert. Comp-On verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Lohngleichheit und agiert als Experten für das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Rahmen von Kontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen.
Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse erfolgt durch die Société Générale de Surveillance (SGS), einem weltweit aktiven Qualitätsprüfer mit breiter Erfahrung in der Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen.
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