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Abstimmungsempfehlungen Kanton Zürich

Summary:
Anforderungen an Bundesrichter? JA zu Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte Die Richter der obersten Gerichte im Kanton Zürich werden vom Kantonsrat gewählt. Dieser hat nun seine ohnehin gängige Praxis bezüglich der Voraussetzungen für die Wahl der Richter in einem Gesetz geregelt. Daher muss auch die Verfassungsgrundlage angepasst werden. Die Vorlage sieht im Wesentlichen eine Altersbeschränkung auf 68 Jahre sowie die Notwendigkeit eines juristischen Studiums vor. Grundsätzlich befürworten wir es, so wenig Restriktionen wie nur irgend möglich einzuführen. Eine Altersbeschränkung halten wir für diskriminierend und auch das Kippen der Laienrichter befürworten wir nicht. Wir sind der Meinung, dass solche Voraussetzungen

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Anforderungen an Bundesrichter?

JA zu Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte

Die Richter der obersten Gerichte im Kanton Zürich werden vom Kantonsrat gewählt. Dieser hat nun seine ohnehin gängige Praxis bezüglich der Voraussetzungen für die Wahl der Richter in einem Gesetz geregelt. Daher muss auch die Verfassungsgrundlage angepasst werden. Die Vorlage sieht im Wesentlichen eine Altersbeschränkung auf 68 Jahre sowie die Notwendigkeit eines juristischen Studiums vor.

Grundsätzlich befürworten wir es, so wenig Restriktionen wie nur irgend möglich einzuführen. Eine Altersbeschränkung halten wir für diskriminierend und auch das Kippen der Laienrichter befürworten wir nicht. Wir sind der Meinung, dass solche Voraussetzungen im Sinne einer Selbstregulierung nicht in Gesetzesform gegossen werden müssen. Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids zur bisherigen Praxis der Altersbeschränkung und da die Verfassungsänderung der derzeitigen Praxis des Kantonsrats weitestgehend entspricht, empfehlen wir dennoch ein JA zur Abstimmung.

2 x NEIN zur Anti-Chaoten-Initiative und zum Gegenvorschlag

Die von der Initiative zur “Durchsetzung von Ordnung und Recht” vorgesehene Überwälzung der Kosten auf die Veranstalter würde die Libertäre Partei grundsätzlich befürworten, allerdings auf jeden Veranstalter einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund, ob bewilligt oder nicht. Auch sind Schäden durch deren Verursacher zu ersetzen. Eine allgemeine Bewilligungspflicht für Kundgebungen schränkt jedoch das Demonstrationsrecht als wesentlichen Teil der Meinungsäusserungsfreiheit übermässig ein und ist deshalb freiheitsfeindlich. Die Veranstalter von Kundgebungen, die den zuständigen Behörden nicht genehm sind, handeln illegal und müssen gemäss Initiativtext die Kosten für die Sicherheit selber tragen. Diese Kostenüberwälzung ist für bewilligte Kundgebungen jedoch nicht vorgesehen und führt zu einer Subventionierung staatlich erwünschter Meinungen. Der Gegenvorschlag macht diese Unterscheidung bei der Kostentragung nicht, ist aber aufgrund der allgemeinen Bewilligungspflicht ebenfalls abzulehnen. Die Libertäre Partei sagt deshalb NEIN zur Initiative und NEIN zum Gegenvorschlag und empfiehlt bei der Stichfrage die Initiative, da diese verfassungswidrig und somit nicht umsetzbar ist.

NEIN zur Uferweginitiative

Die Initiative verlangt, dass Uferwege möglichst nahe am Ufer zu führen seien. Dort, wo Boden in Privateigentum ist, wäre dies nach unserem Verständnis nicht möglich, weil Eigentum ein verfassungsmässiges Recht ist und durch den Staat nicht ohne Not beschränkt werden darf. Die Initianten verstehen darunter jedoch einen Freibrief zu willkürlichen Enteignungen und Verstaatlichung von privaten Grundstücken. Die von den Gegnern vorgebrachten Argumente bezüglich Kosten und Umwelt sind obsolet, weil die Eigentumsgarantie einen Seeuferweg nicht zulässt. Deshalb empfiehlt die Libertäre Partei ein NEIN zur Uferweginitiative.

Pistenverlängerung

JA zu den Pistenverlängerungen Flughafen Zürich (Weisung an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG)

Einmal mehr wird über eine Frage abgestimmt, die sich nach Auffassung der Libertären Partei eigentlich gar nicht stellen dürfte.

Aus libertärer Optik ist der Betrieb von Flughäfen keine Staatsaufgabe und gehört vollständig in private Hände – ohne staatliche Beteiligung. Sodann ist es einzig Sache des Unternehmens, Ausbaupläne umzusetzen und sich mit allen davon betroffenen Parteien auseinanderzusetzen – auch bezüglich der negativen Auswirkungen eines Ausbaus.

Realpolitisch liegen die Dinge leider anders. Der Kanton Zürich ist im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG mit drei Sitzen vertreten. In der Folge geschieht es, dass betriebliche Fragen des Flughafens an die Urne gelangen, wo sie nach den obigen Ausführungen nicht hingehören.

Die inhaltlichen Argumente für oder gegen die Pistenverlängerungen abzuwägen, erscheint vor diesem Hintergrund müssig. Vielleicht sind die Massnahmen zur Sicherheit nötig, vielleicht sind sie es nicht.

Aus libertärer Sicht eine Antwort auf eine falsche Frage zu geben, ist nicht einfach. Im Sinne einer Minimierung des staatlichen Einflusses auf ein Unternehmen, das eigentlich rein privat geführt werden sollte, lautet die näherliegende Parole «Ja».

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