Die Unabhängigkeitspartei up! kritisiert in einer Vernehmlassungsantwort die Vorschläge des Bundesrates, den Erwerb von Schweizer Liegenschaften durch ausländische Unternehmen weiter einzuschränken. up! sieht darin eine Abschottung des Schweizer Immobilienmarktes und eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit. Zur Vernehmlassungsantwort: hier Am Freitag, 30. Juni 2017, endet die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, besser bekannt als “Lex Koller”. Die Revision geht auf das Postulat Hodgers zurück, welches eine Liberalisierung der Lex Koller für Genossenschaftsbauten verlangte. Im Zuge der Revision brachte der Bundesrat jedoch
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Die Unabhängigkeitspartei up! kritisiert in einer Vernehmlassungsantwort die Vorschläge des Bundesrates, den Erwerb von Schweizer Liegenschaften durch ausländische Unternehmen weiter einzuschränken. up! sieht darin eine Abschottung des Schweizer Immobilienmarktes und eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit.
Zur Vernehmlassungsantwort: hier
Am Freitag, 30. Juni 2017, endet die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, besser bekannt als “Lex Koller”. Die Revision geht auf das Postulat Hodgers zurück, welches eine Liberalisierung der Lex Koller für Genossenschaftsbauten verlangte. Im Zuge der Revision brachte der Bundesrat jedoch verschiedene Verschärfungen ein, unter anderem für kotierte Immobiliengesellschaften und für Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen.
In ihrer Vernehmlassung äussert sich up! gegen das Gesetz als ganzes. Der Zweck des Gesetzes, die “Überfremdung des einheimischen Bodens” (Art. 1 des Gesetzes), sei fremdenfeindlich und ein unzulässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Durch die Abschottung des Schweizer Immobilienmarktes sieht up! auch weitere Investitionstätigkeiten und damit einen Ausbau des Wohnraumes unnötig eingeschränkt. Die Partei hofft nun, dass der Bundesrat wieder zurückkrebst und eine liberalere Botschaft zu einem Gesetz präsentiert, welches er noch vor kurzem gänzlich aufheben wollte.