Foto: Boston City Archives from Flickr (CC BY 2.0) Alle vier Wochen befassen sich Dilara Wiemann und Alexander Albrecht in „The Argument“ auf dem Boden freiheitlicher Überzeugungen, aber aus kontroversen Blickwinkeln mit unterschiedlichen Themen. Im Englischen steht Argument sowohl für die Auseinandersetzung als auch für die rationale und logisch begründete Aussage – also letztlich für Erkenntnisgewinn. Und um den soll es in dieser Kolumne gehen! Alexander Albrecht: Wider den Monopolpopulismus Dilara Wiemann: Pro market statt pro business: Für einen freien, digitalen Wettbewerb Wider den MonopolpopulismusVon Alexander Albrecht Die Deutschen lieben Regulierungen. Und sie hassen Monopole. Alle großen Softwareunternehmen, ob Google, Facebook oder Apple, haben Marktmacht und gehören deshalb
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Alle vier Wochen befassen sich Dilara Wiemann und Alexander Albrecht in „The Argument“ auf dem Boden freiheitlicher Überzeugungen, aber aus kontroversen Blickwinkeln mit unterschiedlichen Themen. Im Englischen steht Argument sowohl für die Auseinandersetzung als auch für die rationale und logisch begründete Aussage – also letztlich für Erkenntnisgewinn. Und um den soll es in dieser Kolumne gehen!
Alexander Albrecht: Wider den Monopolpopulismus
Dilara Wiemann: Pro market statt pro business: Für einen freien, digitalen Wettbewerb
Wider den Monopolpopulismus
Von Alexander Albrecht
Die Deutschen lieben Regulierungen. Und sie hassen Monopole. Alle großen Softwareunternehmen, ob Google, Facebook oder Apple, haben Marktmacht und gehören deshalb reguliert. Im Englischen gibt es für diese Einschätzung der Stammtischwettbewerbsökonomen den schönen Begriff „Monopolpopulismus“, oder auch „Monopol-Hipster“. Alles was neu, trendy und digital ist, ist ein Monopol und gehört deshalb reguliert oder gar zerschlagen. Wenn man jedoch anstatt der Marktstruktur die Konsumentenwohlfahrt als Eingriffskriterium der Wettbewerbspolitik verwendet, ergibt sich ein differenziertes Bild.
In ihrem akribischen Fokus, Marktmacht präventiv zu verhindert, übersehen Monopolpopulisten, dass die Lebensdauer der meisten Technologie-Giganten erstaunlich kurz ist. Die am meisten gedownloadete App im Jahr 2020 und im Jahr 2021 war die chinesische Video App TikTok, die erst im Jahr 2016 gegründet wurde. Plattformen wie Napster, MySpace, Internet Explorer, ICQ, Google Plus oder MSN Messenger galten vor gerade einmal 15 Jahren einst als unsinkbare Technologiegiganten, bis der Markt über sie hinwegfegte. Während der Pandemie verlor das seit Jahren am geschäftlichen Kommunikationssoftwaremarkt etablierte Unternehmen Skype fast seinen über Jahre hinweg mühsam erarbeiteten Marktanteil an Zoom, Microsoft Teams oder Cisco Webex. Und die noch vor kurzem äußerst beliebten Plattformen wie Clubhouse und Snapchat befinden sich schon wieder auf dem absteigenden Ast. Anders als in der populären Debatte suggeriert wird, ist auch der digitale Plattformmarkt äußerst dynamisch. Wer sich mit Monopolmärkten beschäftigen will, sollte eher einen Blick in traditionsreiche Branchen wie die Agrar- oder Zigarettenindustrie werfen.
Desweiteren liefert die Existenz eines Monopolisten noch keine hinreichende Begründung für regulatorische Eingriffe. Der vor 100 Jahren geborene Ökonom William J. Baumol stellte 1988 zusammen mit John Panzar und Robert Willig die Theorie der bestreitbaren Märkte auf. Laut Baumol besteht in der Existenz von natürlichen Monopolen in Märkten mit starken positiven Skaleneffekten, wie diese beispielsweise in der Plattformökonomie vorliegen, kein Marktversagen. Denn gerade in ebensolchen Märkten ziehen hohe Gewinne die Aufmerksamkeit von Kartellbehörden und Mitbewerbern auf sich, weshalb Monopolgewinne nur selten tatsächlich realisiert werden. Vielmehr zwingt der ‚unsichtbare‘ Wettbewerb auch Monopolisten auf bestreitbaren Märkten dazu, zu Preisen knapp über dem Wettbewerbspreis anzubieten und technisch effizient zu produzieren. Demnach ist die entscheidende Frage nicht, ob bestimmte Digitalkonzerne eine Monopolstellung haben, sondern ob die digitalen Märkte, auf denen sie operieren, auch bestreitbar sind. Nur wenn die Stellung von Monopolisten nicht bestreitbar ist, können Unternehmen auch Monopolpreise realisieren, was zu Einbußen der Konsumentenwohlfahrt führt. Während des globalen Ausfalls von Facebook, Instagram und WhatsApp im Oktober 2021 konnte man gut sehen, wie bestreitbar der Markt einiger Tech-Giganten doch ist. Während der sechsstündigen technischen Panne tauschten die Menschen sich einfach weiter über Twitter, Slack, Discord, Google Talk, iMessage, Signal und Telegram weiter aus.
Auf die Frage, was die Politik denn zur Bekämpfung von Monopolen tun könnte, liefert Baumol zwei Antworten. Da die Politik nur schlecht das Angebot an Unternehmern in der Gesellschaft steuern kann, sollte man sich erstens darauf spezialisieren, Unternehmertum in ‚produktive‘ Bahnen zu lenken. Erst wenn für Unternehmer Erfindergeist und Innovation relativ zur Klüngelei um Gunst und Geld der Politik an Wert gewinnen, werden die Investitionen der großen Unternehmen wieder in Forschung und Entwicklung fließen, was dem Wettbewerb in der Branche zugutekommt. Zweitens sollte die Politik beurteilen, ob und wo Markteintritte von Konkurrenten durch Monopolisten aktiv behindert werden. Solch marktschädigendes Verhalten gälte es dann tatsächlich zu sanktionieren.
Insofern ist es sinnvoll, die tatsächlichen Einbußen der Konsumentenwohlfahrt als Kriterium für regulatorische Eingriffe in Monopolmärkten zu verwenden. Monopolisten, welche auf bestreitbaren Märkten agieren, präventiv zerschlagen zu wollen, schadet der Konsumentenwohlfahrt und setzt auch negative Anreize. Die Debatte um die richtige Regulation würde deshalb davon profitieren, wenn Gesetzgeber und Public Intellectuals endlich damit aufhören würden, jedes internationale Digitalunternehmen mit mehr als 50 Millionen Euro jährlichem Umsatz als Monopolist zu brandmarken. Einer konsumentenorientierten Wettbewerbspolitik erweist eine solche Rhetorik nämlich einen Bärendienst.
Pro market statt pro business: Für einen freien, digitalen Wettbewerb
Von Dilara Wiemann
Kürzlich rief mir eine Universitätsvorlesung wieder die grundlegende Definition von Märkten in Erinnerung: Der Markt als Zuteilungsmechanismus und als Institution des freiwilligen Austausches zwischen den teilnehmenden Parteien. Marktakteure begeben sich also nur dann in einen Austausch miteinander, wenn Sie einen persönlichen Vorteil erwarten. Dementsprechend gehen Ökonomen davon aus, dass freie Märkte die knappen Ressourcen so effizient zuteilen, dass sie die soziale Wohlfahrt maximieren.
Heute haben wir es vielfach mit digitalen Märkten zu tun, auf die so manch klassische Definition nicht mehr anwendbar ist. Dabei scheiden sich die (liberalen) Geister, ob Konzerne wie Alphabet (Google), Facebook und Co. Fluch oder Segen für die Konsumenten sind. Auch die Politik diskutiert derzeit heiß über stärkere Regulierung und schrecken vor dem Kampfbegriff der Zerschlagung nicht zurück. Als Resultat wird der Digital Markes Act der Europäischen Union, der ab 2023 in Kraft treten soll, die Big Tech stärker ins Visier nehmen.
Meinem Kollegen Alexander Albrecht sind derartige Regulierungsregime zuwider. An dieser Stelle möchte ich daher auf zwei Punkte seiner Argumentation eingehen: Alexander plädiert dafür, dass die Wettbewerbshüter „anstatt der Marktstruktur die Konsumentenwohlfahrt als Eingriffskriterium“ nutzen sollten. Allein die Existenz eines Monopols liefere zudem „noch keine hinreichende Begründung für regulatorische Eingriffe“.
Das klingt zuerst plausibel. Ein Blick in die Vergangenheit und Gegenwart des europäischen Wettbewerbs zeigt aber: Die Konsumentenwohlfahrt ist bereits vorherrschendes Eingriffskriterium des europäischen Wettbewerbsrechts. Diese Herangehensweise wird unter dem Konzept des „More Economic Approach“ (MEA) zusammenfasst. Die normative Basis des MEA rückt die Konsumentenwohlfahrt als maßgeblichen Standard in den Fokus jeder regulativen Entscheidung.
Dies unterbindet pauschale Entscheidungen und zwingt die europäischen Wettbewerbshüter stattdessen, Geschäftsmodelle genauestens unter die Lupe zu nehmen – immer unter dem Gesichtspunkt, ob eine bestimmte Geschäftspraxis negative Auswirkungen für die Konsumenten nach sich zieht. Dementsprechend wird die bloße Existenz eines Monopols auch gar nicht als alleinige Begründung für einen staatlichen Eingriff angeführt, um auf die Argumente meines Kollegen zurückzukommen. Denn im Verdachtsfall untersuchen die Wettbewerbshüter stattdessen genauestens die wettbewerblichen Auswirkungen eines Unternehmens. Entlang der normativen Leitlinien des Konsumentenwohlfahrt-Standards wird dabei abgewogen, ob die negativen Effekte für die Konsumenten die Wohlfahrtsgewinne übersteigen.
Anstelle regulatorischer Eingriffe plädiert Alexander dafür, dass der Erfindergeist der Unternehmer gefördert werden sollte. Diese Aussage unterschreibe ich gerne. Allerdings können die neuen digitalen Geschäftspraktiken potenziell Unternehmertum und Innovationskraft behindern. Die großen Digitalkonzerne wie Amazon oder Alphabet (Google) sind bekannt dafür, dass sie kleinere Anbieter im Rahmen sogenannter Killer Acquisitions aus dem Markt verdrängen oder gar nicht erst eintreten lassen. Aus diesem Grund beschreiben die europäischen Wettbewerbshüter diese großen Digitalkonzernen auch als Gatekeeper: An den Gatekeepern kommt kein Unternehmen vorbei, das in ein digitales Ökosystem eintreten oder dort bestehen will. Die Gatekeeper besetzen den Zugang zu den riesigen Datenmengen, also der entscheidenden Ressource, um im digitalen Wettbewerb zu bestehen. Mit diesen Verhaltensweisen unterdrücken sie Innovationen und die Entstehung von neuen Geschäftsmodellen.
Dass diese Marktmacht der Gatekeeper sich negativ auf für die Konsumenten auswirken kann, zeigt ein Beispiel aus dem Suchmaschinen-Markt: Auch wenn den Nutzern kein monetärer Preis für die Nutzung der Google Suchmaschine in Rechnung gestellt wird, bezahlen sie mit ihren Daten und ihrer Aufmerksamkeit. Da Google den Markt der Suchmaschinen beherrscht (in Europa hat Google einen Marktanteil von 98%), zapft Google mehr private Daten an als es das in einem Markt mit vielen Wettbewerbern könnte. Denn als monopolistisches Unternehmen kann es schließlich höhere Preise verlangen als im freien Wettbewerb. Das gilt analog auch für die klassischen Monopole, nur dass Google in diesem Fall den Preis in Form von persönlichen Daten setzt. Nicht zuletzt seit Skandalen wie Cambridge Analytica oder Passwort-Leaks sollte jedem klar sein, dass unsere Daten langsam, aber sicher zu den wertvollsten Gütern werden. Das gilt insbesondere dann, wenn verschiedene Daten aus unterschiedlichen Quellen zu individuellen Nutzerprofilen verknüpft werden können. Nutzer sind oft schlecht darüber informiert, was mit ihren Daten passiert – es droht der Verlust der Privatsphäre. Darüber hinaus kann Google durch seine Marktmacht auch die Preise für die Werbetreibenden selbst setzen. Langfristig zahlen damit die Händler also höhere Preise, die sie wiederum an ihre Endkunden weitergeben. Dies stellt einen weiteren Fall von missbräuchlichem Verhalten (überhöhte Preise) dar. Dieser geht zulasten der Konsumenten und ist nach europäischem Wettbewerbsrecht untersagt.
Die ökonomische Theorie zeigt außerdem auf, dass Marktmacht zur sinkenden Qualität eines Produktes führen kann. Bleiben wir beim Google-Suchmaschinen-Beispiel: Auch wenn die Google-Suche zumeist hochgelobt wird: Da Google den Suchmaschinen-Markt beherrscht, kann dies zulasten der Qualität der Suchergebnisse gehen. Es gibt viele Beispiele, die aufzeigen, dass Google nicht die objektiv „besten“, also relevantesten Suchergebnisse ausgibt, sondern nur solche, für die durch andere Unternehmen am meisten gezahlt wurde. Das ist unlauterer Wettbewerb und schlicht unfair gegenüber kleineren und potenziell innovativeren Unternehmen. Selbst wenn ein junger Innovator ein besseres Produkt entwickelt, hat er keine Chance: Denn nicht das beste Produkt erscheint oben in der Google-Suche, sondern das des finanzkräftigsten Wettbewerbers. Das beschneidet Innovationsanreize, was wiederum zulasten der Konsumenten geht.
Eine pauschale Antwort auf die Frage wie wir mit den neuen Herausforderungen des digitalen Wettbewerbs umgehen, habe auch ich nicht. Nicht alle europäischen Vorstöße rund um den Digital Markets Act halte ich für der Weisheit letzter Schluss. Aus meiner Sicht ist es jedoch wichtig, dass das Wohl des Konsumenten im Fokus bleibt – da stimme ich mit meinem Kollegen Alexander überein. Dann muss es aber heißen pro market anstatt pro business. Im Zweifel sollten wir nicht die Stellung einiger quasi-monopolistischer Konzerne verteidigen, sondern immer den freien Markt und so das Wohl der Konsumenten maximieren.