Die Bundesanwaltschaft klagt einen ehemaligen Verantwortlichen der St. Galler Pensionskasse an. Die geforderte Strafe zeigt, dass die Zeiten vorbei sind, als Frontrunning in der Schweiz als Kavaliersdelikt gegolten hat.
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Die Bundesanwaltschaft klagt einen ehemaligen Verantwortlichen der St. Galler Pensionskasse an. Die geforderte Strafe zeigt, dass die Zeiten vorbei sind, als Frontrunning in der Schweiz als Kavaliersdelikt gegolten hat.