Anlässlich einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein hatte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) DocMorris im Frühjahr 2022 gemassregelt. Er entschied, dass Apotheken ihre Kunden nicht mit einem Gewinnspiel dazu verlocken dürfen, ihr Rezept bei ihnen statt bei der Konkurrenz einzulösen. Doch DocMorris akzeptierte das Urteil nicht und zog es an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Der Konzern fordert 18,5 Millionen Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen und die Feststellung der Haftung der Apothekerkammer für weitere Schäden.
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