Friday , April 19 2024
Home / Cash / Wie Daniel Vasella die Informationspflicht verletzt hat

Wie Daniel Vasella die Informationspflicht verletzt hat

Summary:
Doch da stand in der «SonntagsZeitung» noch etwas anderes: "Die Krankenkasse hatte Vasella gar nicht erst abgemeldet, wie es bei einem Umzug ins Ausland Vorschrift gewesen wäre." Hoppla. Keine Ahnung, ob Daniel Vasella in der Zeit, in der er in der Schweiz abgemeldet war, hierzulande ärztliche Leistungen bezog. Falls ja, hätte die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht zahlen müssen.

Topics:
Cash - "Aktuell" | News considers the following as important:

This could be interesting, too:

investrends.ch writes MAN testet fahrerlosen Lastwagen auf der Autobahn

investrends.ch writes Baugenehmigungen in Deutschland brechen erneut ein

investrends.ch writes GKB: Prüfung bestätigt Ordnungsmässigkeit der Signa-Kreditvergabe

investrends.ch writes Schweizer Exporte sinken auch im März

Doch da stand in der «SonntagsZeitung» noch etwas anderes: "Die Krankenkasse hatte Vasella gar nicht erst abgemeldet, wie es bei einem Umzug ins Ausland Vorschrift gewesen wäre." Hoppla. Keine Ahnung, ob Daniel Vasella in der Zeit, in der er in der Schweiz abgemeldet war, hierzulande ärztliche Leistungen bezog. Falls ja, hätte die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht zahlen müssen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *