Summary:
Die Einführung der Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter und Trustees war für viele Unternehmen eine grosse Hürde und für die Finma eine Herkulesaufgabe. Nicht einfacher wurde es dadurch, dass mehr als die Hälfte der Gesuche erst in den letzten vier Monaten der dreijährigen Übergangsfrist eingingen.
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Die Einführung der Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter und Trustees war für viele Unternehmen eine grosse Hürde und für die Finma eine Herkulesaufgabe. Nicht einfacher wurde es dadurch, dass mehr als die Hälfte der Gesuche erst in den letzten vier Monaten der dreijährigen Übergangsfrist eingingen.
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Die Einführung der Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter und Trustees war für viele Unternehmen eine grosse Hürde und für die Finma eine Herkulesaufgabe. Nicht einfacher wurde es dadurch, dass mehr als die Hälfte der Gesuche erst in den letzten vier Monaten der dreijährigen Übergangsfrist eingingen.
