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Ja zur Justizinitiative

Summary:
Die Libertäre Partei empfiehlt ein klares «Ja» zur Justizinitiative, nicht zuletzt da sie die Stossrichtung hin zur Entmachtung des Parlaments und der Politik zugunsten der Justiz befürwortet. Am 29. November kommt die Justizinitiative zur Abstimmung. Diese fordert einen radikalen Umbruch des momentanen Wahlverfahrens der Bundesrichter. Das bisherige System, in welchem die Kandidaten über ihre Parteizugehörigkeit von der vereinigten Bundesversammlung gewählt werden, soll ersetzt werden. Ziel ist es, offene Positionen nach Qualifikation und nicht nach parteipolitischer Ausrichtung zu vergeben. So soll eine gewisse Neutralität und Unabhängigkeit gewährleistet werden. Der Kern der Initiative ist ein Losverfahren, durch welches aus einem Pool an äquivalent Qualifizierten neue Richter

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Die Libertäre Partei empfiehlt ein klares «Ja» zur Justizinitiative, nicht zuletzt da sie die Stossrichtung hin zur Entmachtung des Parlaments und der Politik zugunsten der Justiz befürwortet.

Am 29. November kommt die Justizinitiative zur Abstimmung. Diese fordert einen radikalen Umbruch des momentanen Wahlverfahrens der Bundesrichter. Das bisherige System, in welchem die Kandidaten über ihre Parteizugehörigkeit von der vereinigten Bundesversammlung gewählt werden, soll ersetzt werden. Ziel ist es, offene Positionen nach Qualifikation und nicht nach parteipolitischer Ausrichtung zu vergeben. So soll eine gewisse Neutralität und Unabhängigkeit gewährleistet werden. Der Kern der Initiative ist ein Losverfahren, durch welches aus einem Pool an äquivalent Qualifizierten neue Richter ausgelost werden sollen. 

Auch aus Sicht der Libertären Partei ist die Gewaltenteilung im derzeitigen System nicht gewährleistet. Ein vollständig unabhängiges Urteilen ist nicht möglich, da Richter auf die Bestätigungswahl im Parlament angewiesen sind und so nicht gänzlich unabhängig agieren können. Auch die sogenannte Mandatssteuer, die die Bundesrichter freiwillig an ihre Parteien zahlen ist durchaus problematisch, da sie als Mittel zur Beeinflussung gewertet werden kann. Zudem ist es Parteilosen faktisch nicht möglich, das Amt des Bundesrichters zu bekleiden. 

Der Bundesrat und das Parlament lehnen das Losverfahren ab, da der demokratische Wahlprozess ausgehebelt würde. Unabhängig von der Initiative wird ein Verbot der Mandatssteuer diskutiert, was zumindest eine Problematik auch ohne Initiative beseitigen würde und eine grössere Unabhängigkeit der Richter gewährleisten könnte. Zudem ist der Bundesrat der Meinung, es gebe keine Hinweise darauf, dass Richter befangen wären. Das Parlament argumentiert in erster Linie damit, bei den Wahlen auf eine gerechte Verteilung gemäss Parteienproporz und auch im Hinblick auf Geschlecht und Diversität zu achten. Unserer Ansicht nach ist zumindest der zweite Teil dieser Argumentation ein starkes Argument für die Initiative. Bundesrichter sollen schliesslich aufgrund beruflicher Qualifikation und nicht beispielsweise nach Geschlecht gewählt werden. 

Derzeit lehnen alle Parteien, die bereits eine Parole fassten, die Initiative ab. Unter anderem auch die FDP. Sie argumentiert primär mit dem ausgehebelten demokratischen Wahlprozess durch das Losverfahren und verkennt dabei aber die Tatsache, dass unter dem Gesichtspunkt der Erfordernis der Parteienzugehörigkeit der Wahlprozess bereits heute eingeschränkt demokratisch ist durch den Ausschluss parteiloser Kandidaten. Zudem erachten wir eine Auswahl nach Qualifikation, wie es beispielsweise auch auf dem Arbeitsmarkt Gang und Gäbe sowie ein höchst erfolgreiches Verfahren ist, als weitaus fairer und unabhängiger. 

Die Libertäre Partei sieht ebenfalls den Punkt, dass eine Befangenheit zugegebenermassen auch bei einer Findungskommission nicht ausgeschlossen werden könne. Jedoch ist die Neubesetzung einer solchen wesentlich einfacher, als die des Parlaments. 

Aus Sicht der Libertären Partei überwiegen die Argumente für die Initiative und sie empfiehlt daher ein klares «Ja» am Abstimmungssonntag. 

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