16.05.2024 - Die Pflege zu Hause kostete 2022 pro Stunde 114 Franken, wenn sie von einer öffentlich-rechtlichen Organisation erbracht wurde. Bei privaten, gewinnorientierten Unternehmen belief sich der Betrag schweizweit durchschnittlich auf 83 Franken. Der von der öffentlichen Hand finanzierte Anteil pro Pflegestunde fällt bei den öffentlich-rechtlichen Organisationen höher aus als bei den privaten Unternehmen. Bei der Anzahl fakturierter Stunden ist das Verhältnis umgekehrt: Die privaten Unternehmen verrechneten 2,5-mal mehr Pflegestunden pro Klientin bzw. Klienten als die öffentlich-rechtlichen Organisationen. Dies sind einige Ergebnisse einer Publikation des Bundesamtes für
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16.05.2024 - Die Pflege zu Hause kostete 2022 pro Stunde 114 Franken, wenn sie von einer öffentlich-rechtlichen Organisation erbracht wurde. Bei privaten, gewinnorientierten Unternehmen belief sich der Betrag schweizweit durchschnittlich auf 83 Franken. Der von der öffentlichen Hand finanzierte Anteil pro Pflegestunde fällt bei den öffentlich-rechtlichen Organisationen höher aus als bei den privaten Unternehmen. Bei der Anzahl fakturierter Stunden ist das Verhältnis umgekehrt: Die privaten Unternehmen verrechneten 2,5-mal mehr Pflegestunden pro Klientin bzw. Klienten als die öffentlich-rechtlichen Organisationen. Dies sind einige Ergebnisse einer Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Finanzierung der Pflege zu Hause.
Die Pflege zu Hause hat sich im letzten Jahrzehnt kontinuierlich entwickelt. Der Anteil der Klientinnen und Klienten hat sich nahezu verdoppelt: 2022 nahmen 5% der ständigen Wohnbevölkerung (405 000 Personen) Pflege zu Hause in Anspruch, während es zehn Jahre zuvor 3% gewesen waren. Seit 2011 werden Pflegeleistungen zu Hause nicht ausschliesslich durch die Krankenversicherer, sondern auch von der öffentlichen Hand finanziert. In diesem Zusammenhang hat sich der Marktanteil der privaten, erwerbswirtschaftlichen Unternehmen nahezu verdoppelt (2013: 16% der geleisteten Pflegestunden; 2022: 29%).
Private Unternehmen boomen in städtischen Kantonen
Der Kanton Tessin ist der erste Kanton, in dem private, erwerbswirtschaftliche Unternehmen mehr Pflegestunden leisten als die öffentlich-rechtlichen Organisationen. Im Tessin werden 45% der Pflegestunden von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen erbracht. Im Kanton Zürich sind es 42%, gefolgt von Genf (35%) und Basel-Stadt (33%). Die selbstständigen Pflegefachpersonen ergänzen nebst den öffentlich-rechtlichen Organisationen das Angebot und leisteten 2022 schweizweit 6% der Pflegestunden zu Hause. In fünf lateinischen Kantonen (Tessin, Neuenburg, Freiburg, Wallis, Jura) liegt die Dichte an selbstständigen Pflegefachpersonen über dem Schweizer Durchschnitt.
Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand ist gestiegen
Die von den Anbietern von Pflege zu Hause fakturierten Stundentarife variieren zwischen durchschnittlich 114 Franken bei öffentlich-rechtlichen Organisationen, 83 Franken bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und 93 Franken bei selbstständigen Pflegefachpersonen. Im Rahmen der Kostenneutralität finanzieren die Krankenversicherer die Pflege zu Hause nach festen, seit einem Jahrzehnt unveränderten Tarifen von durchschnittlich 59 Franken pro Pflegestunde. Der Restbetrag - oder die Restfinanzierung - wird von der öffentlichen Hand sowie von den Klientinnen und Klienten bezahlt. Für die privaten Unternehmen und die selbstständigen Pflegefachpersonen stellt die Restfinanzierung seit 2011 eine zusätzliche Einkommensquelle dar. Diese belief sich 2022 auf 442 Millionen Franken (+370% gegenüber 2013). 2013 machte die Restfinanzierung 23% der gesamten Pflegeeinnahmen aus, 2022 waren es 31%.
Unterschiedliche Beteiligung der Klientinnen und Klienten
Die Kantone haben die Möglichkeit, einen Teil der Pflegekosten auf die Versicherten abzuwälzen. Die höchste Beteiligung an den Kosten der Pflege zu Hause mussten 2022 die Klientinnen und Klienten gemeinnütziger Organisationen in der Zentralschweiz (Obwalden, Luzern, Uri und Nidwalden) mit durchschnittlich rund 15 Franken pro verrechnete Pflegestunde übernehmen, dies zuzüglich zur Franchise und zum Selbstbehalt von 10% der Kosten. Einige Kantone (Freiburg, Neuenburg, Tessin, Waadt, Wallis) verlangen keine Beteiligung von den Versicherten.
Private Unternehmen stellen mehr Stunden in Rechnung
Die öffentlich-rechtlichen Organisationen erbrachten 2022 durchschnittlich 47 Pflegestunden pro Klientin bzw. Klienten. Bei den erwerbswirtschaftlichen Unternehmen lag dieser Wert bei 104 Stunden und bei den selbstständigen Pflegefachpersonen bei 26 Stunden. Die jährlichen Einnahmen pro Klientin bzw. Klienten beliefen sich 2022 bei den erwerbswirtschaftlichen Unternehmen im Schnitt auf 9629 Franken (+30% gegenüber 2013), bei den gemeinnützigen Organisationen auf 5670 Franken (-3%) und bei den selbstständigen Pflegefachpersonen auf 2411 Franken (+9%).
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