Thursday , April 25 2024
Home / Swiss Statistics / Zwei geänderte Statistikverordnungen

Zwei geänderte Statistikverordnungen

Summary:
An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat entschieden, die Statistikerhebungsverordnung sowie die Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) zu ändern. Die entsprechenden Änderungen treten am 1. Dezember 2018 in Kraft. Dieses Jahr wurden bei der Revision in erster Linie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Ausserdem wurden zwei neue Erhebungen hinzugefügt: Nr. 210. Schweizerische Denkmalstatistik sowie Nr. 211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)». In der BURV wurden die Daten der Variablen betreffend Grossvieheinheiten

Topics:
Swiss Statistics considers the following as important:

This could be interesting, too:

investrends.ch writes Susanne Kundert neu in der Geschäftsleitung der Globalance Bank

investrends.ch writes «Asiatische Aktien erreichen das Dividendenzeitalter»

investrends.ch writes Die Procimmo Group will ihre Beteiligung an Solutions & Funds verkaufen

investrends.ch writes Was ELTIF 2.0 für Private Credit-Investments in Europa bedeutet

An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat entschieden, die Statistikerhebungsverordnung sowie die Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) zu ändern. Die entsprechenden Änderungen treten am 1. Dezember 2018 in Kraft.

Dieses Jahr wurden bei der Revision in erster Linie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Ausserdem wurden zwei neue Erhebungen hinzugefügt: Nr. 210. Schweizerische Denkmalstatistik sowie Nr. 211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)».

In der BURV wurden die Daten der Variablen betreffend Grossvieheinheiten und Bodennutzung sowie jene zur Waldfläche der Forstbetriebe gestrichen. Diese Daten werden künftig ausschliesslich über die Erhebung Nr. 37. Landwirtschaftliche Betriebszählung sowie die Erhebung Nr. 39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv) im Anhang der Statistikverordnung geführt.

Die im Anhang der Statistikerhebungsverordnung aufgeführten Erhebungen müssen regelmässig aktualisiert werden. So wird sichergestellt, dass das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes immer auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen basiert.


Download Medienmitteilung

Zwei geänderte Statistikverordnungen
(PDF, 1 Seiten, 223 kB)


Weitere Sprachen


Verwandte Dokumente

Zwei geänderte Statistikverordnungen 2018


Swiss Statistics
The Swiss Federal Statistics Office publishes information on the situation and developments in Switzerland in a multitude of fields and plays a part in enabling comparisons at an internal level.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *