An seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 hat der Bundesrat die Revision der Statistikerhebungsverordnung verabschiedet und die Inkraftsetzung auf den 1. März 2018 festgelegt. Dieses Jahr wurden bei der Revision in erster Linie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Zudem wurde der statistische Auftrag des Medizinalberufegesetzes in die Verordnung aufgenommen. Die Durchführungsverordnung zum Bundesstatistikgesetz regelt die Durchführung von statistischen Erhebungen sowie die Bearbeitung der Daten zur Statistikproduktion. Sie legt in einem Anhang fest, wer für welche Erhebung zuständig ist und wie diese durchgeführt werden. Die Verordnung wurde so aufgebaut, dass sie einfach und schnell revidiert
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An seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 hat der Bundesrat die Revision der Statistikerhebungsverordnung verabschiedet und die Inkraftsetzung auf den 1. März 2018 festgelegt. Dieses Jahr wurden bei der Revision in erster Linie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Zudem wurde der statistische Auftrag des Medizinalberufegesetzes in die Verordnung aufgenommen.
Die Durchführungsverordnung zum Bundesstatistikgesetz regelt die Durchführung von statistischen Erhebungen sowie die Bearbeitung der Daten zur Statistikproduktion. Sie legt in einem Anhang fest, wer für welche Erhebung zuständig ist und wie diese durchgeführt werden. Die Verordnung wurde so aufgebaut, dass sie einfach und schnell revidiert werden kann. Die Erhebungen müssen regelmässig überarbeitet werden, damit die Umsetzung des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes immer auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen basiert. Der Bundesrat verabschiedet dieses Programm jeweils auf den Beginn einer Legislaturperiode.
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Änderung der Statistikerhebungsverordnung
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