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Bürokratie schützt keine Menschenrechte

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Photo: Rod Waddington from Flickr (CC BY-SA 2.0) Von Alexander Kulitz, Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecher der FDP-Fraktion für Außenhandel und Außenwirtschaft. Ein konkreter Gesetzesentwurf zum Lieferkettenhaftungsgesetz liegt noch nicht vor. Das entsprechende Eckpunktepapier der Bundesminister Müller und Heil lässt aber einen politischen Aktivismus erkennen, der zum Scheitern verurteilt ist. Zu glauben, die deutschen Unternehmen seien das richtige Haftungssubjekt um das Problem globaler Menschenrechtsverletzungen zu beheben, ist naiv, realitätsfremd und wirtschaftspolitisch schlicht verantwortungslos. Natürlich ist das konsensgetragene Ziel, globale Lieferketten vom Anfang bis zum Ende so auszugestalten, dass Menschenrechtsverletzungen ausgeschlossen bzw. minimiert werden.

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Von Alexander Kulitz, Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecher der FDP-Fraktion für Außenhandel und Außenwirtschaft.

Ein konkreter Gesetzesentwurf zum Lieferkettenhaftungsgesetz liegt noch nicht vor. Das entsprechende Eckpunktepapier der Bundesminister Müller und Heil lässt aber einen politischen Aktivismus erkennen, der zum Scheitern verurteilt ist. Zu glauben, die deutschen Unternehmen seien das richtige Haftungssubjekt um das Problem globaler Menschenrechtsverletzungen zu beheben, ist naiv, realitätsfremd und wirtschaftspolitisch schlicht verantwortungslos.

Natürlich ist das konsensgetragene Ziel, globale Lieferketten vom Anfang bis zum Ende so auszugestalten, dass Menschenrechtsverletzungen ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Niemand, auch kein deutsches Unternehmen, würde sich diesem Wunsch verwehren. Wie so oft ist jedoch der Weg zum Ziel entscheidend und genau hier sind die Herren Bundesminister nicht nur auf dem Holzweg. Der Versuch, die politische Verantwortung auf deutsche Unternehmen abzuwälzen, ist geradezu abwegig.

Seit Jahrzehnten gelingt es weder Diplomaten noch den multilateralen Institutionen oder der internationalen politischen Gemeinschaft, Menschenrechtsverletzungen global Einhalt zu gebieten. Auch der deutschen Außenpolitik war es nie möglich, die Einhaltung von Menschenrechten in souveränen Drittstaaten zu erzwingen – nun soll‘s die deutsche Wirtschaft per Gesetz richten und von dem politischen Versagen ablenken.

Neben all den juristischen Schwierigkeiten, die dieses extraterritoriale Haftungsprojekt mit sich bringt, unterliegt das Eckpunktepapier heute schon gravierenden Fehleinschätzungen. Schon der Trugschluss, dass nur Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern von dem Gesetz betroffen sein sollen, zeigt die fehlende Praxisnähe der Verfasser. Natürlich müssen und werden Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetztes fallen, ausnahmslos ihre Zulieferer und Geschäftspartner, welche weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen, privatrechtlich über ‚compliance Regelungen‘ verpflichten.

Folglich werden kostspielige Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen von jedem deutschen Unternehmen, egal welcher Größe, vorgenommen werden müssen.

Ebenso befremdlich mutet die zivilrechtliche Haftung durch die geplante Möglichkeit zur privaten Schadenersatzklage gegen die Unternehmen an. In der Praxis bedeutet dies eine nie dagewesene Bürokratie, denn alles muss dokumentiert sein, um sich gegebenenfalls gegen Ansprüche – begründet oder unbegründet – wehren zu können.

Wenn der Gesetzesenturf die Einhaltung von Sorgfaltspflichten und die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen schließlich realistischerweise nur als „Bemühungs-“ und nicht als „Erfolgspflicht“ einordnet, wird damit das ganze Ausmaß an fehlgeleitetem Aktivismus deutlich.  Deutsche Unternehmen werden folglich nur für die falsche oder fehlende Dokumentation privatrechtlich in Haftung genommen werden können. Das schreit förmlich nach Abmahnwellen für die fehlerhafte Formulierung bei Risikoanalysen oder falsch dokumentierte Präventionsmaßnahmen. Dadurch wird zwar keine einzige Menschenrechtsverletzung verhindert, aber eine nationale Abmahnindustrie geschaffen. Damit profitieren vorrangig Anwälte und Beraterfirmen – nicht etwa die Menschen, die am Ende der Lieferkette stehen und denen im Zweifel die Chance auf ehrliche Arbeit genommen wird.

Denn um sich vor solchen Abmahnungen zu schützen, werden voraussichtlich viele Unternehmen ihre Lieferketten überprüfen und soweit möglich nur noch aus ‚sicheren Herkunftsländern‘ beziehen. Ob dies im Interesse eines Bundesministers für ‚Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung‘ sein kann, sei mal dahingestellt – jedenfalls würde es viele Bemühungen, bestimmten Entwicklungsländern wirtschaftlich auf die Beine zu helfen, drastisch konterkarieren.

Bereits heute haben deutsche Unternehmen ein intrinsisches Interesse,  Menschenrechtsverletzungen sowohl aus ethischen als auch aus marktwirtschaftlichen Gründen in der eigenen Lieferkette nicht zuzulassen.

Die Rufschädigung ist für ein Unternehmen in der Regel teurer, als jegliche privatrechtliche Wiedergutmachung. Soweit sich ein deutsches Unternehmen wissentlich oder fahrlässig der Verletzung von Menschenrechten mitschuldig macht – kausal oder zurechenbar, gibt es jetzt schon ausreichende Möglichkeiten gerichtlich gegen das Unternehmen vorzugehen. Daran würde das geplante Gesetz nichts ändern; gemäß dem Eckpunktepapier würde letztlich nur die Haftung auf die Dokumentation ausgeweitet.

Unbeantwortet lassen die Minister auch die grundlegende Fragen für welche Menschenrechtsverletzungen genau ein deutsches Unternehmen Präventionsmaßnahmen vorhalten muss. Geht man mit dem Eckpunktepapier davon aus, dass Grundlage der „Menschenrechte“ die Definitionen der 30 Artikel der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 sein soll, folgt daraus, dass deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in China zukünftig Sorge dafür tragen müssen, dass Gewerkschaften in der Volksrepublik China zugelassen werden (Art. 23 Nr. 4 AEMR). Soweit dieses Recht einem chinesischen Mitarbeiter verwehrt wird, könnte dieses gemäß dem Eckpunktepapiers also einen Rechtsanspruch vor deutschen Gerichten auf Schadenersatz begründen.

Dieses Eckpunktepapier ist nicht durchdacht und offenbart wenig Kenntnis über die tägliche Praxis im Außenwirtschaftsverkehr, seine Umsetzung in ein wirksames Gesetz zum Schutze von Menschenrechten ist untauglich.

Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht! Gespannt dürfen wir daher auf einen seriösen Gesetzesentwurf warten, der tatsächlich Menschenrechtsverletzungen verhindert und nicht nur Bürokratie aufbaut.

Clemens Schneider
Clemens Schneider, born in 1980, co-founded the educational project „Agora“ Summer Academy and the blog „Offene Grenzen“ („Open Borders“). From 2011 to 2014 he held a scholarship by the Friedrich Naumann Foundation and held responsible positions there organizing several seminars and conferences. He is active as blogger and speaker and is in constant contact with the young members of the pro-liberty movement.

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