Die finanzielle Privatsphäre der Bürger ist in Bedrängnis. Der automatische Austausch von Bankdaten für Steuerzwecke ist zum internationalen Standard avanciert. Staatsgläubige Politiker und einzelne Banker möchten ihn nun auch für inländische Beziehungen einführen. Welche Folgen hätte das für die Privatautonomie der Bürger und den Schutz ihres Eigentums? Was wären die Alternativen zu einer faktischen Abschaffung der finanziellen Privatsphäre? Die LI-Konferenz vom 26. Februar ging ausführlich auf diese Fragen ein. Die Wahrung der finanziellen Privatsphäre gegenüber dem Staat, und insbesondere dem Fiskus, ist aufgrund seiner moralisierenden Illusionen rund um die Steuereinnahmen und der Macht seines Zwangsmonopols von grösster Relevanz für die Freiheit, wie LI-Direktor Pierre Bessard in
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Die finanzielle Privatsphäre der Bürger ist in Bedrängnis. Der automatische Austausch von Bankdaten für Steuerzwecke ist zum internationalen Standard avanciert. Staatsgläubige Politiker und einzelne Banker möchten ihn nun auch für inländische Beziehungen einführen. Welche Folgen hätte das für die Privatautonomie der Bürger und den Schutz ihres Eigentums? Was wären die Alternativen zu einer faktischen Abschaffung der finanziellen Privatsphäre? Die LI-Konferenz vom 26. Februar ging ausführlich auf diese Fragen ein.
Die Wahrung der finanziellen Privatsphäre gegenüber dem Staat, und insbesondere dem Fiskus, ist aufgrund seiner moralisierenden Illusionen rund um die Steuereinnahmen und der Macht seines Zwangsmonopols von grösster Relevanz für die Freiheit, wie LI-Direktor Pierre Bessard in seiner Einführung betonte. Die Schweiz habe im letzten Jahrzehnt einen Schub an Bürokratisierung erlebt. Die Chance, sprudelnde Steuereinnahmen für Steuersatzsenkungen zu nutzen, wurde verspielt. Doch nicht nur die Schweizer Bürokratie bemühe sich, vermeintliche «Regulierungslücken» mit grösstmöglicher Ineffizienz und Wirkungslosigkeit zu füllen. Auch die Bürokraten der OECD seien ständig auf der Suche nach neuen Tätigkeitsfeldern. Im Dienst der grossen Schuldenstaaten haben sie so den automatischen Informationsaustausch ständig ausgeweitet.
Andreas Lusser, Geschäftsführer und Autor von Einspruch! Warum unser Geld Privatsphäre verdient, erinnerte daran, dass es in der historischen Betrachtung stets ein Kennzeichen totalitärer Regime gewesen sei, die finanzielle Privatsphäre der Bürger auszuschalten. Ihnen ginge es dabei nicht einfach nur um zusätzliche Steuereinnahmen, sondern vielmehr um die vollständige Kontrolle über die Finanzströme der Bürger — und damit die Kontrolle ihres Berufs- und Privatlebens. Umgekehrt sei es nicht das Ziel der finanziellen Privatsphäre, Steuerersparnisse zu erzielen, sondern Übergriffe des Staates abzuwenden. Der Begriff der Transparenz werde also mit den aktuellen Bestrebungen der Regierungen pervertiert, denn nach rechtsstaatlichem Verständnis sollten Verwaltungen transparent sein, nicht die Bürger. Das Grundverständnis der freiheitlichen Demokratie werde also auf den Kopf gestellt.
Mit dem automatischen Informationsaustausch erhöhe sich das Missbrauchspotenzial des Staates markant. Dies sei vor allem, aber nicht nur in rechtsstaatlich fragwürdigen Regionen der Welt bedenklich. So sei etwa zu bedenken, dass der Internationale Währungsfonds für die Lösung der Schuldenkrise westlicher Wohlfahrtsstaaten eine «überraschende einmalige Vermögenssteuer» propagiere, also eine faktische massenhafte Enteignung der Bürger. Die finanzielle Privatsphäre sei ein Schutzwall gegen derartige Missbräuche der Staatsgewalt. Lusser schlug vor, über anonyme Zahlungsmechanismen für Steuern nachzudenken. So würde das Vertrauen der Bürger in den Staat sichtbar. Darüber hinaus müsse der Staat glaubhaft machen, dass er zu einer Selbstbeschränkung bereit sei. Eine Möglichkeit wäre hier die Einführung einer Steuerobergrenze. Die Schweiz könne eine internationale Vorreiterrolle in der Erarbeitung eines solchen Standards einnehmen. Letztlich könne die Verteidigung der finanziellen Privatsphäre nicht delegiert werden: Das Bankgeheimnis schützt den Bürger, nicht die Bank. Es sei daher die Aufgabe des Bürgers, es zu bewahren.
Hans-Peter Portmann, Nationalrat und Bankdirektor, stellte fest, dass die zunehmende Aufdringlichkeit des Kontrollstaates bereits anhand der jüngsten Gesetzes- und Regulierungsflut des Bundes nachgewiesen werden könne. Die Regulierungsflut sei nicht nur teuer, sie öffne auch politischer Willkür Tür und Tor. Für die Verwaltung sei Regulierung eine Art Daseinsberechtigung — sie legitimiere Stellen und Löhne. Doch aus Sicht der Bürger werde der Rechtsstaat dabei zunehmend geschwächt. Dies zeige sich am Beispiel der Übernahme immer einschneidender Geldwäschereivorschriften, die zu einer regelrechten Spitzelgesellschaft führe. Das schrittweise angestrebte Bargeldverbot sei ebenfalls Ausdruck einer totalen staatlichen Transaktionskontrolle. Dass künftig bei Verdacht auf eine blosse Steuerhinterziehung die Steuerverwaltungen Bankauskünfte verlangen und Hausdurchsuchungen ohne behördlichen Beschluss anordnen können solle, sei staatspolitisch höchst bedenklich. Die zunehmende Staatsmacht in den Händen der Verwaltungsbeamten gehe zu Lasten der Souveränität und Rechtssicherheit des Bürgers.
Auch jüngste Finanzplatzregulierungsvorhaben wie Fidleg, Finig und Finfrag seien laut Portmann kostenintensive Harmonisierungsübertreibungen, die keine attraktive Zukunftsperspektive eröffneten und dabei noch das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzten. Der angebliche Anlegerschutz bevormunde den Bürger ebenso, wie die zahlreichen Übergriffe des Steuerstaates. Dabei sei das Rezept für Steuerehrlichkeit einfach: Ein schlanker, transparenter Staat mit niedrigen Steuersätzen. Tiefe Einheitssätze und hohe Pauschalabzüge könnten das Steuerrecht vereinfachen, etwa nach dem Easy Swiss Tax-Modell. Auch Portmann stellte fest: Bei der Beibehaltung oder Aufgabe des Bankgeheimnisses gehe es nicht um die Verhinderung illegaler Machenschaften, sondern um den Schutz der Privatsphäre und die Erhaltung bürgerlicher Freiheiten gegenüber dem Staat. Die Schweiz habe viel zu verlieren, wenn sie die Vertrauenskultur zwischen Bürger und Staat zerstöre.
27. Februar 2015