Summary:
Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement angeordnete Kürzung oder gar Streichung der Boni bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gemeinsame Beschwerde von zwölf Betroffenen gutgeheissen.
Topics:
investrends.ch considers the following as important: Banken, CS, News, Regulierung, UBS
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