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Bundesverwaltungsgericht: Boni früherer CS-Manager dürfen nicht gekürzt werden

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Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement angeordnete Kürzung oder gar Streichung der Boni bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gemeinsame Beschwerde von zwölf Betroffenen gutgeheissen.

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Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement angeordnete Kürzung oder gar Streichung der Boni bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gemeinsame Beschwerde von zwölf Betroffenen gutgeheissen.
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