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Das System, dass die Schweizer Tochtergesellschaften von Lastminute zur Überwachung der im betroffenen Zeitraum geleisteten Arbeitsstunden eingerichtet hätten, habe nicht alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, so die Begründung des Seco laut der Mitteilung.
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Das System, dass die Schweizer Tochtergesellschaften von Lastminute zur Überwachung der im betroffenen Zeitraum geleisteten Arbeitsstunden eingerichtet hätten, habe nicht alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, so die Begründung des Seco laut der Mitteilung.
