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Wie Daniel Vasella die Informationspflicht verletzt hat

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Doch da stand in der «SonntagsZeitung» noch etwas anderes: "Die Krankenkasse hatte Vasella gar nicht erst abgemeldet, wie es bei einem Umzug ins Ausland Vorschrift gewesen wäre." Hoppla. Keine Ahnung, ob Daniel Vasella in der Zeit, in der er in der Schweiz abgemeldet war, hierzulande ärztliche Leistungen bezog. Falls ja, hätte die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht zahlen müssen.

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Doch da stand in der «SonntagsZeitung» noch etwas anderes: "Die Krankenkasse hatte Vasella gar nicht erst abgemeldet, wie es bei einem Umzug ins Ausland Vorschrift gewesen wäre." Hoppla. Keine Ahnung, ob Daniel Vasella in der Zeit, in der er in der Schweiz abgemeldet war, hierzulande ärztliche Leistungen bezog. Falls ja, hätte die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht zahlen müssen.

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