Summary:
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Topics:
investrends.ch considers the following as important: News, Regulierung
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Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Laut Finanzmarktaufsicht müssen Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf nehmen. Für diese Institute komme eine allfällige Fristerstreckung nicht in Frage.
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