An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat entschieden, die Statistikerhebungsverordnung sowie die Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) zu ändern. Die entsprechenden Änderungen treten am 1. Dezember 2018 in Kraft. Dieses Jahr wurden bei der Revision in erster Linie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Ausserdem wurden zwei neue Erhebungen hinzugefügt: Nr. 210. Schweizerische Denkmalstatistik sowie Nr. 211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)». In der BURV wurden die Daten der Variablen betreffend Grossvieheinheiten
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An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat entschieden, die Statistikerhebungsverordnung sowie die Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) zu ändern. Die entsprechenden Änderungen treten am 1. Dezember 2018 in Kraft.
Dieses Jahr wurden bei der Revision in erster Linie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Ausserdem wurden zwei neue Erhebungen hinzugefügt: Nr. 210. Schweizerische Denkmalstatistik sowie Nr. 211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)».
In der BURV wurden die Daten der Variablen betreffend Grossvieheinheiten und Bodennutzung sowie jene zur Waldfläche der Forstbetriebe gestrichen. Diese Daten werden künftig ausschliesslich über die Erhebung Nr. 37. Landwirtschaftliche Betriebszählung sowie die Erhebung Nr. 39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv) im Anhang der Statistikverordnung geführt.
Die im Anhang der Statistikerhebungsverordnung aufgeführten Erhebungen müssen regelmässig aktualisiert werden. So wird sichergestellt, dass das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes immer auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen basiert.
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Zwei geänderte Statistikverordnungen
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