Nach langer Diskussion hat die Unabhängigkeitspartei up! die Nein-Parole zur Selbstbestimmungsinitiative (SBI) gefasst, die am 25. November zur Abstimmung kommt. In einem Positionspapier führt die Partei aus, dass die Initiative die völkerrechtliche Vertragsfähigkeit der Schweiz schwächt und damit die Gefahr staatlicher Übergriffe erhöht. Allerdings anerkennt die Partei, dass nicht jeder völkerrechtliche Vertrag positiv ist, und macht Vorschläge, um solche Verträge schneller, aber dennoch sauber kündigen zu können. Positionspapier “Demokratie, Völkerrecht und Selbstbestimmungsinitiative”: hier “Wir haben seit Lancierung der Selbstbestimmungsinitiative über unsere Position zur Initiative diskutiert und sind nun zu einem ‘Nein, aber’ gelangt”, so Simon Scherrer, up!-Präsident. Abgelehnt von
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Nach langer Diskussion hat die Unabhängigkeitspartei up! die Nein-Parole zur Selbstbestimmungsinitiative (SBI) gefasst, die am 25. November zur Abstimmung kommt. In einem Positionspapier führt die Partei aus, dass die Initiative die völkerrechtliche Vertragsfähigkeit der Schweiz schwächt und damit die Gefahr staatlicher Übergriffe erhöht. Allerdings anerkennt die Partei, dass nicht jeder völkerrechtliche Vertrag positiv ist, und macht Vorschläge, um solche Verträge schneller, aber dennoch sauber kündigen zu können.
Positionspapier “Demokratie, Völkerrecht und Selbstbestimmungsinitiative”: hier
“Wir haben seit Lancierung der Selbstbestimmungsinitiative über unsere Position zur Initiative diskutiert und sind nun zu einem ‘Nein, aber’ gelangt”, so Simon Scherrer, up!-Präsident. Abgelehnt von der Partei wird die Initiative, weil up! dem Völkerrecht grundsätzlich viel Positives abgewinnen kann: “Mittels Völkerrecht können sich Staaten gegenseitig verpflichten, gewisse Handlungen vorzunehmen. So können sich Staaten selbst beschränken, indem sie versprechen, die Rechte ihrer Bürger zu respektieren”, so Scherrer. Das sei auch in einer Demokratie nötig: “Auch Mehrheiten in einer Demokratie können rücksichtslos werden und sollten nicht alles dürfen”, so Scherrer. Als Partei mit feinem Gespür für Übergriffe des Staates begrüsse up! daher solche vertraglichen Beschränkungen staatlicher Macht sehr. So habe die Schweiz etwa zahlreiche Investitionsschutzabkommen geschlossen, die Menschen vor Enteignung schützen, oder Freihandelsabkommen, die gewisse planwirtschaftliche Instrumente entschärfen.
Diese Beschränkung des Staates sei allerdings nicht mehr möglich, wenn mit Volksinitiativen einfach Völkerrecht gebrochen werden könne, so Scherrer: “Die SBI kommuniziert eigentlich: Wir können Völkerrecht jederzeit einfach nicht mehr beachten, wenn wir eine völkerrechtswidrige Initiative haben – und das ohne sauberen Kündigungsprozess des in Frage gestellten Völkerrechts. So kann sich die Schweiz deutlich weniger glaubhaft verpflichten.” Bereits heute seien Initiativen möglich, die Völkerrecht widersprechen, solange sie vorsehen, den kritischen völkerrechtlichen Vertrag zu kündigen. “Diese formelle Vorgabe, die völkerrechtlichen Konsequenzen einer Initiative transparent darzustellen, ist wichtig für das Funktionieren unserer Demokratie”, erklärt Scherrer.
Jedoch erkennt die Partei in ihrem Positionspapier auch an, dass eine Volksinitiative eine zu hohe Hürde sein könnte, um einen völkerrechtlichen Vertrag sauber zu kündigen. Um schlechte völkerrechtliche Verträge einfacher, aber dennoch sauber kündigen zu können, macht up! zwei Gegenvorschläge zur SBI. Erstens soll eine Kündigungsabstimmung über Staatsverträge mit einer reduzierten Anzahl Unterschriften verlangt werden können. Zweitens soll Aussenpolitik kantonalisiert werden, sodass unterschiedliche Kantone unterschiedliche internationale Verträge abschliessen können, wobei der Bund dann nur noch als Unterhändler interessierter Kantone agieren würde. “Im Wettbewerb zwischen den Kantonen würde sich dann herauskristallisieren, welche völkerrechtlichen Verträge gut sind. Das wäre ein wahrhaft schweizerisches System”, so Scherrer.