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Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Summary:
Die Libertäre Partei sagt JA zur Änderung des Transplantationsgesetzes am 15. Mai 2022. Sie unterstützt die vorgeschlagene Widerspruchslösung nicht aus den von den Initianten vorgebrachten Argumenten, sondern weil die Änderung dem Ziel eines freiheitlichen Transplantationsrechts näher kommt, als die aktuell gültige Zustimmungslösung. Als nächsten Schritt fordert die Partei die vollständige Liberalisierung der Organspende inklusive des Organverkaufs.   In der Schweiz gilt aktuell für die Organspende die erweiterte Zustimmungslösung. Das heisst, die Organspende ist nur zulässig, wenn eine Zustimmung durch die verstorbene Person oder deren Angehörige vorliegt. Mit der geplanten Gesetzesreform soll eine Widerspruchslösung eingeführt werden, nach welcher ohne anderslautende Anweisung

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Die Libertäre Partei sagt JA zur Änderung des Transplantationsgesetzes am 15. Mai 2022. Sie unterstützt die vorgeschlagene Widerspruchslösung nicht aus den von den Initianten vorgebrachten Argumenten, sondern weil die Änderung dem Ziel eines freiheitlichen Transplantationsrechts näher kommt, als die aktuell gültige Zustimmungslösung. Als nächsten Schritt fordert die Partei die vollständige Liberalisierung der Organspende inklusive des Organverkaufs.  

In der Schweiz gilt aktuell für die Organspende die erweiterte Zustimmungslösung. Das heisst, die Organspende ist nur zulässig, wenn eine Zustimmung durch die verstorbene Person oder deren Angehörige vorliegt. Mit der geplanten Gesetzesreform soll eine Widerspruchslösung eingeführt werden, nach welcher ohne anderslautende Anweisung des Verstorbenen oder dessen Angehörige eine Zustimmung zur Organentnahme vermutet wird.

Die Libertäre Partei hat die Vorlage kontrovers diskutiert und zieht Folgendes in Erwägung: 

  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. 
  • Diese Verfügungsgewalt über den eigenen Körper erstreckt sich auch über den Tod hinaus. Genau so wie jeder Mensch sein Vermögen frei vererben oder in einer Stiftung platzieren kann, so soll er auch bestimmen können, was nach seinem Tod mit seinem Körper und seinen Organen geschieht. 
  • Versäumt jemand seinen Willen zu Lebzeiten zum Ausdruck zu bringen, so müssen zwangsläufig andere Menschen darüber entscheiden, was mit dem Leichnam passiert.
  • Wie diese Entscheidung genau getroffen werden kann, kann der Libertarismus nicht eindeutig beantworten. Zum Beispiel könnte das Recht am Leichnam analog der gesetzlichen Erbfolge an die Angehörigen übergehen. Oder die Leiche könnte an den ersten übergehen, der einen Anspruch darauf erhebt (Aneignung einer herrenlosen beweglichen Sache).
  • Egal an wen die Verfügungsmacht über die Leiche übergeht, diese Person soll die Entscheidungen über die Verwendung treffen und es gibt aus libertärer Sicht keinen Grund warum der Staat in diesem Fall ein allgemeines Verbot der Organentnahme erlassen und damit die Freiheit der betroffenen Menschen einschränken soll.

Aus diesem Grund hat sich die Libertäre Partei entschieden, der aktuellen Gesetzesänderung zuzustimmen, da sie dem libertären Ideal näher kommt, als die aktuelle, restriktivere Praxis.

Keine Rolle haben dabei utilitaristische Argumente gespielt, wie sie vom Initiativkomitee angeführt werden. Dass durch die Widerspruchslösung mehr Organe in den Umlauf kommen, mag ein positiver Nebeneffekt sein, ist allerdings kein Argument, in die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Individuen einzugreifen. In diesem Sinne muss auch mit der Widerspruchslösung alles daran gesetzt werden, dass der Wille der Verstorbenen respektiert und nicht durch sozialen Druck oder Formalismus manipuliert wird.   

Als nächsten Schritt fordert die Partei zudem die vollständige Liberalisierung der Organspende inklusive des Organverkaufs. Das Verbot des Organverkaufs stellt nämlich die weit grössere Einschränkung der Verfügungsmacht über den eigenen Körper dar, als es eine Widerspruchs- oder Zustimmungslösung je sein könnten. 

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