In der Schweiz sollen Frauen in Zukunft via Korrektur bei der Rente für die Geschlechter-Diskriminierung bei den Löhnen kompensiert werden. Doch lässt sich die Diskriminierung überhaupt genau nachweisen? Dieser Beitrag äussert Zweifel. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizerischen Nationalrates (SGK-NR) hat kürzlich entschieden[ a ], die statistisch unerklärte, geschlechterspezifische Lohndifferenz den Rentenbeiträgen der Frauen anzurechnen. Um diese als diskriminierend interpretierte Differenz zu kompensieren, werden künftig die Beiträge der Frauen automatisch um einen Korrekturfaktor von ca. 8% erhöht, der aus Steuereinnahmen finanziert werden muss. Dies wird Kosten von jährlich 260 Millionen Franken verursachen. Damit suggeriert die Kommission eine Willkür in der Bildung der Frauenlöhne, die es womöglich gar nicht gibt. Denn unerklärte Differenzen aus Lohnzerlegungen diskriminierend zu verstehen, stellt nur eine Interpretation unter vielen dar. Gemäss einer wachsenden ökonomischen Literatur ist sie nicht die überzeugendste. Amtliche Lohnzerlegungen – wie dies in der Schweiz vom Bundesamt für Statistik (BFS) regelmässig veröffentlich wird (BFS, 2015) – versuchen Lohnunterschiede auf wenige messbare Faktoren wie Alter, Ausbildung oder das Anforderungsniveau zurückzuführen.
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In der Schweiz sollen Frauen in Zukunft via Korrektur bei der Rente für die Geschlechter-Diskriminierung bei den Löhnen kompensiert werden. Doch lässt sich die Diskriminierung überhaupt genau nachweisen? Dieser Beitrag äussert Zweifel.
Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizerischen Nationalrates (SGK-NR) hat kürzlich entschieden[ a ], die statistisch unerklärte, geschlechterspezifische Lohndifferenz den Rentenbeiträgen der Frauen anzurechnen. Um diese als diskriminierend interpretierte Differenz zu kompensieren, werden künftig die Beiträge der Frauen automatisch um einen Korrekturfaktor von ca. 8% erhöht, der aus Steuereinnahmen finanziert werden muss. Dies wird Kosten von jährlich 260 Millionen Franken verursachen.
Damit suggeriert die Kommission eine Willkür in der Bildung der Frauenlöhne, die es womöglich gar nicht gibt. Denn unerklärte Differenzen aus Lohnzerlegungen diskriminierend zu verstehen, stellt nur eine Interpretation unter vielen dar. Gemäss einer wachsenden ökonomischen Literatur ist sie nicht die überzeugendste.
Amtliche Lohnzerlegungen – wie dies in der Schweiz vom Bundesamt für Statistik (BFS) regelmässig veröffentlich wird (BFS, 2015) – versuchen Lohnunterschiede auf wenige messbare Faktoren wie Alter, Ausbildung oder das Anforderungsniveau zurückzuführen. Auf der Grundlage eines einzigen Querschnitts der Löhne aller Erwerbstätige sind sie kaum in der Lage, kausale Zusammenhänge zu identifizieren (Huber, 2014). Doch auch ohne auf die Fundamentalkritik der Identifikation einzugehen, wäre zumindest zu berücksichtigen, dass das Ausmass der unerklärten Lohndifferenz stark von Art und Anzahl der beobachteten Ausstattungsmerkmale abhängig ist (Altonji und Blank, 1999).
In der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) fehlen jedoch Angaben zur effektiven Berufserfahrung, Anzahl und Dauer von Erwerbsunterbrüchen, sowie zur Familiensituation. Gerade diese Merkmale haben sich in empirischen Studien als äusserst wichtig für die Lohnbildung erwiesen (Salvi et al., 2015). So beziehen Boll und Leppin (2105) mithilfe des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) in Deutschland die tatsächlich gearbeiteten Jahre in Voll- oder Teilzeitanstelle der potenziellen Erwerbsjahre (Alter abzüglich Bildungsjahre) in die Berechnungen ein. Rund ein Viertel der Bruttolohndifferenz ist durch die effektive Erfahrung begründet. Die unerklärte Lohndifferenz schätzen sie auf nur noch knapp 2%.
Kompensierende Differenziale
Auch geht das Lohnmodell des BFS davon aus, dass die Differenzen im Entgelt vorwiegend auf Unterschiede im Humankapital zurückzuführen sind. Neuere Studien haben jedoch auf die Bedeutung von kompensierenden Differenzialen hingewiesen: stellenspezifische Anforderungen, die von dem einen oder anderen Geschlecht unterschiedlich leicht erfüllt werden können. Insbesondere stellen die Ansprüche an zeitliche oder geografische Flexibilität in einigen Branchen eine weitere wichtige Quelle von nichtdiskriminierenden Lohnunterschieden zwischen den Geschlechtern dar (Goldin, 2011; Azmat und Ferrer, 2016). In den amtlichen Lohnzerlegungen werden diese Aspekte ignoriert – und dem unerklärten Residuum überlassen.
Freilich wurden manche dieser Bedenken gegen die amtlichen Lohnzerlegungen bereits früher gehegt, und im Falle der Schweiz in ein wissenschaftliches Gutachten adressiert (Felfe et al., 2015). Angesichts der oben erwähnten Erkenntnisse aus einer umfangreichen Literatur erstaunt es, dass die Gutachter darin zum Schluss kommen, das Analysemodell der nationalen Statistik auf der Grundlage der LSE sei aus wissenschaftlicher Sicht und in "Bezug auf [seine] Zielsetzung" angemessen. Alternative Datenquellen, wie beispielsweise die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), das Schweizer Pendant zum SOEP, wurden jedoch zur Validierung der Modelle nicht herangezogen. Auch wurde die Erfahrung aus anderen Ländern, beispielsweise aus den nordischen Ländern, wo die Datenlage wesentlich besser als in der Schweiz ist, nicht gebührend berücksichtigt.
Die Konsequenzen sind weitreichend. Zur "Kompensation der Erhöhung des Referenzaltes der Frauen" – eigentlich ein überfälliger Schritt in Richtung Gleichstellung der Geschlechter – hat nun die SGK-N die diskutable Interpretation von Korrelationen in eine fragwürdige Politik zementiert.
Altonji, J.G. und Blank, R.M., 1999. Race and gender in the labor market. Handbook of labor economics, 3, S. 3143-3259.
Azmat, G. und Ferrer, R., 2015. Gender gaps in performance: Evidence from young lawyers. Working paper.
Boll, C. und J. Leppin, 2015. Die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Deutschland: Umfang, Ursachen und Interpretation, Wirtschaftsdienst, 95(4), S. 249-254.
Bundesamt für Statistik, 2015. Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2012[ b ], Medienmitteilung.
Felfe, C., Iten, R. und J. Trageser, 2015. Studie zu den statistischen Analysen der Eidgenossenschaft betreffend die Lohngleichheit von Frau und Mann, Schlussbericht.
Goldin, C., 2014. A grand gender convergence: Its last chapter. The American Economic Review, 104(4), S. 1091-1119.
Huber, M., 2014. Causal pitfalls in the decomposition of wage gaps. Universität St. Gallen Working paper
Salvi, Marco (Hrsg.), 2015. Gleichstellung: Warum der Arbeitsmarkt nicht versagt, Avenir Suisse.
©KOF ETH Zürich, 9. Sep. 2016