Bidl: Thorben Wengert (Pixelio) Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC veröffentlichte am Dienstag ein Bulletin in dem DAO Token als Wertpapiere deklariert werden. Es ist das erste Mal das eine Behörde regulierend bei Kryptowährungen eingreift. Bahnbrechende Nachrichten für die Kryptowährungs-Community: Am Dienstag veröffentliche die US-amerikanische SEC (Securities Exchange Commission) ein Investor Bulletin "Initial Coin Offerings (ICO)". Dieses Bulletin kommt zum Schluss, dass DAO Token, als Beispiel für digitale Assets, aus regulatorischer Sicht Wertpapiere sind und warnte, dass das US Securities Gesetz auch für den Ankauf, Verkauf und Handel von virtuellen Währungen gelten kann. The Decentralised Autonomous
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Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC veröffentlichte am Dienstag ein Bulletin in dem DAO Token als Wertpapiere deklariert werden. Es ist das erste Mal das eine Behörde regulierend bei Kryptowährungen eingreift.
Bahnbrechende Nachrichten für die Kryptowährungs-Community: Am Dienstag veröffentliche die US-amerikanische SEC (Securities Exchange Commission) ein Investor Bulletin "Initial Coin Offerings (ICO)". Dieses Bulletin kommt zum Schluss, dass DAO Token, als Beispiel für digitale Assets, aus regulatorischer Sicht Wertpapiere sind und warnte, dass das US Securities Gesetz auch für den Ankauf, Verkauf und Handel von virtuellen Währungen gelten kann. The Decentralised Autonomous Organization (bekannt als The DAO) war ursprünglich als Venture Capital Fond für Kryptowährungen geplant.
Virtuelle Münzen oder Token werden mit Distributed Ledger- oder Blockchain-Technologie erstellt und verbreitet. Im Mai 2017 hatten Promotoren virtuelle Münzen und Tokens in sogenannten ICOs auf den Markt gebracht. Käufer können hier Fiat-Währung (z.B. US-Dollar) oder virtuelle Währungen verwenden, um diese virtuellen Münzen oder Token zu kaufen. Die SEC in ihrem Bulletin weiter: "Die Initiatoren mögen den Investoren mitteilen, dass das aus dem Verkauf erworbene Kapital zur Entwicklung einer digitalen Plattform, Software oder andere Projekte verwendet wird und, dass die virtuellen Token oder Münzen entweder für den Zugriff auf die Plattform, die Software Nutzung oder andere Projekte benutzt werden können. Abhängig von den Tatsachen und den Umständen bei den einzelnen ICOs, und hier ist das Bulletin nicht eindeutig klar, können die Token also unter bestimmten Umständen Wertpapiere sein und damit den Wertpapiergesetzen unterstellt sein.
Haftung auch ohne Registrierung
Der Untersuchungsbericht der SEC ergab, dass Token, die von der virtuellen Organisation "The DAO" angeboten und verkauft wurden, Wertpapiere waren und deshalb den Wertpapiergesetzen unterliegen. Der Bericht bestätigt, dass Emittenten von Distributed Ledgers oder Blockchain-Technologien ihr Angebot als Wertpapiere registrieren müssen. Sinn und Zweck dieser Regulierung ist, sicherzustellen dass die Anleger alle notwendigen Informationen erhalten und im Sinne der Investor-Protection der behördlichen Aufsicht unterliegen. Bisher ist keine Krypto-Währung registriert. Die Emittenten haften aber auch bei unregistrierten Angeboten bei Verstössen gegen die Wertpapiergesetze.
SEC Chairman Jay Clayden meint dazu: "Wir bemühen uns, innovative Wege zur Kapitalbeschaffung zu fördern und wollen dabei – in erster Linie – gewährleisten, dass Investoren und unsere Märkte dabei geschützt sind."
"Investoren benötigen Zugriff auf die wesentlichen Fakten bei jeglichem Investitionsangebot, so dass sie gut informiert Entscheidungen treffen können. Das Bulletin der SEC bestätigt, dass Sponsoren von Angeboten im Distributed Ledger- oder Blockchain-Technologien den Wertpapiergesetzen unterliegen", sagt William Hinman, Direktor der Division Corporate Finance (SEC).
Entstanden ist das SEC-Bulletin aufgrund einer Untersuchung, von der Enforcement Division der SEC. Gegenstand der Ermittlung war der Verkauf der DAO Tokens gegen die virtuelle Währung "Ether". Haben "The DAO" und assoziierte Gesellschaften und/oder einzelne Personen bei diesen Transaktionen gegen die Wertpapiergesetze verstossen? "The DAO" war ursprünglich als "crowdfunding contract" definiert, hatte jedoch die notwendigen Bedingungen nicht erfüllt, um von der Regulierung ausgeschlossen zu sein. Zudem waren sie weder als Broker/Dealer, noch als Funding-Portal bei der SEC registriert.
Die Kryptomärkte reagierten ziemlich gelassen auf die Pressemitteilung: Ethereum und Bitcoin verloren zwar am Mittwoch kurzzeitig bis zu 11%, aber haben sich in der Zwischenzeit schon wieder leicht erholt. Für Krypto-Währungen sind 10% Volatilität eine eher positive Reaktion.