FIDLEG und FINIG stellen für den Schweizer Finanzplatz und namentlich für den Fonds- und Asset-Management-Standort Schweiz eine grosse Chance dar. Die SFAMA postuliert, dass das Parlament beide Gesetze zügig behandelt und in der vorliegenden Substanz verabschiedet. Der Bundesrat verabschiedete an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) zuhanden der eidgenössischen Räte. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor. Ziel der Vorlage ist neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes eine Verbesserung des Kundenschutzes. Die Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA (SFAMA) setzt sich als Branchenorganisation der Schweizer Fonds- und Asset-Management-Wirtschaft stark für eine substanzielle und verhältnismässige Regulierung des Finanzdienstleitungsbereichs ein. Markus Fuchs, Geschäftsführer der SFAMA, sagt: „Wir begrüssen die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage. Sie stellt für den Schweizer Fonds- und Asset-Management-Standort eine grosse Chance dar.
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FIDLEG und FINIG stellen für den Schweizer Finanzplatz und namentlich für den Fonds- und Asset-Management-Standort Schweiz eine grosse Chance dar. Die SFAMA postuliert, dass das Parlament beide Gesetze zügig behandelt und in der vorliegenden Substanz verabschiedet.
Der Bundesrat verabschiedete an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) zuhanden der eidgenössischen Räte. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor. Ziel der Vorlage ist neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes eine Verbesserung des Kundenschutzes.
Die Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA (SFAMA) setzt sich als Branchenorganisation der Schweizer Fonds- und Asset-Management-Wirtschaft stark für eine substanzielle und verhältnismässige Regulierung des Finanzdienstleitungsbereichs ein. Markus Fuchs, Geschäftsführer der SFAMA, sagt: „Wir begrüssen die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage. Sie stellt für den Schweizer Fonds- und Asset-Management-Standort eine grosse Chance dar. FIDLEG und FINIG tragen entscheidend dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Anbieter zu sichern.“ Damit diese Chance auch tatsächlich genutzt werden könne, sei es wichtig, dass die beiden Gesetze nun vom Parlament zügig behandelt und in der vorliegenden Substanz verabschiedet werden, so Fuchs.
Exportfähigkeit zentral für die Zukunft
Als kleine Volkswirtschaft ist die Schweiz darauf angewiesen, dass Schweizer Finanzunternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen auch im Ausland anbieten können. Das Schweizer Finanzmarktrecht muss deshalb im Einklang mit internationalen Regulierungsstandards sein. Für das institutionelle Asset Management ist dies von besonderer Bedeutung: Im Schweizer Markt wird in den nächsten Jahren nur wenig Wachstum möglich sein. Demgegenüber sind die globalen Wachstumsprognosen erheblich höher. Das Schweizer Asset Management muss für die zahlreichen Kunden aus dem Ausland zugänglich sein.
Markus Fuchs sagt: „Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkte werden zu einem wesentlichen Teil in die EU exportiert. Eine grundsätzliche Orientierung der Schweizer Finanzmarktregulierung an jener der EU ist deshalb unabdingbar.“ Dies schwächt auch nicht die Position der Schweizer Anbieter in Märkten ausserhalb der EU, da diese sich ebenfalls zunehmend an den EU-Regeln orientieren. FIDLEG wie FINIG tragen massgeblich zur nötigen Kompatibilität bei.
Allerdings betont die SFAMA seit Beginn der Gesetzesarbeiten, dass die beiden Gesetze so auszugestalten sind, dass die Schweizer Anforderungen nicht höher ausfallen, als dies international der Fall ist. Die bundesrätliche Vorlage stellt dies weitgehend sicher. Die SFAMA wird sich nun in der parlamentarischen Phase aktiv dafür einsetzen, dass die Schweizer Fonds-
Autor: jog