Die Sozialpartnerschaft zwischen Jung und Alt, auf dem die AHV mit ihrem Umlageverfahren beruht, ist in der Schweiz einer zunehmenden Belastungsprobe ausgesetzt. Die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, über die wir am 3. März abstimmen und die eine 13. Monatsrente für alle AHV-Bezügerinnen und Bezüger bringen soll, leistet dieser Entwicklung Vorschub. Dass dabei die Gutbetuchten und auch etwas weniger Gutbetuchten mehr Rente erhalten sollen, wirkt bizarr.
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