In der am 18. März auf Fernsehen SRF ausgestrahlten Diskussionssendung "Arena" über "Parteispitzen zum Ukraine-Krieg" habe sich das Publikum "zur apodiktisch vorgetragenen Qualifizierung der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten durch den Moderator keine eigene Meinung hat bilden können", teilte die UBI nach ihrem Entscheid am Donnerstagabend mit. Gerügt worden war in drei Popularbeschwerden das Interview des Moderators mit dem SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi. Der Moderator thematisierte dabei laut UBI in kritischer Weise eine von Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat gemachte Aussage und bezeichnete diese als "rassistisch". Er berief sich demnach dabei auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sowie auf namentlich nicht erwähnte Staatsanwälte
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In der am 18. März auf Fernsehen SRF ausgestrahlten Diskussionssendung "Arena" über "Parteispitzen zum Ukraine-Krieg" habe sich das Publikum "zur apodiktisch vorgetragenen Qualifizierung der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten durch den Moderator keine eigene Meinung hat bilden können", teilte die UBI nach ihrem Entscheid am Donnerstagabend mit.
Gerügt worden war in drei Popularbeschwerden das Interview des Moderators mit dem SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi. Der Moderator thematisierte dabei laut UBI in kritischer Weise eine von Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat gemachte Aussage und bezeichnete diese als "rassistisch". Er berief sich demnach dabei auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sowie auf namentlich nicht erwähnte Staatsanwälte und Strafrechtsexperten.
Sorgfaltspflicht verletzt
Mit einer irreführenden Begründung habe die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, schrieb die UBI. Da die beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betrafen, verletzte die Sendung demnach das Sachgerechtigkeitsgebot. Die UBI hiess die drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen gut.
In einem weiteren Beschwerdefall monierte die UBI, das Vielfaltsgebot sei verletzt worden. Es sieht vor, dass Sendungen mit einem Bezug zu einer Volksabstimmung in der für die Willensbildung sensiblen Periode ausgewogen und unparteiisch sein müssen, um die Chancengleichheit beider Lager zu gewährleisten.
Radio SRF 1 strahlt vor einer eidgenössischen Volksabstimmung jeweils eine Ansprache des zuständigen Bundesrats zur Vorlage aus. Am 25. April äusserte sich Bundesrat Ueli Maurer zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache ("Frontex"-Vorlage), über die am 15. Mai abgestimmt wurde.
Eine dagegen erhobene Popularbeschwerde machte geltend, die exklusive Darstellung der Meinung des Bundesrats widerspreche verfassungsrechtlichen Prinzipien und dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot.
Die Mitglieder der UBI teilten in der Beratung diese Auffassung. Es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung für SRF, die Meinung des Bundesrats in diesem speziellen Format und ohne gleichberechtigte Darstellung der Gegenmeinung zu präsentieren, schrieb die UBI. Sie hiess die Beschwerde einstimmig gut.
mk/
(AWP)