Ein Passagierflugzeug der Schweizer Luftwaffe flog am 15. Juni 2018 im zürcherischen Knonau nur 50 Meter unterhalb eines Gleitschirmfliegers vorbei. Wie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) am Montag mitteilte, führte der Gleitschirmflieger keinen eingeschalteten Transponder mit sich. Der Gleitschirmflieger und die Besatzung des Flugzeuges kamen bei dem von der Sust als schwer bezeichneten Vorfall nicht zu Schaden. Die Sust geht aber davon aus, dass ein eingeschalteter Transponder den Vorfall verhindert hätte. Da es schon früher zu solchen Beinahekollisionen zwischen Gleitschirmfliegern und Verkehrsflugzeugen gekommen war, empfahl das Sust bereits vor sechs Jahren, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) das Mitführen eines eingeschalteten Transponders
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Ein Passagierflugzeug der Schweizer Luftwaffe flog am 15. Juni 2018 im zürcherischen Knonau nur 50 Meter unterhalb eines Gleitschirmfliegers vorbei. Wie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) am Montag mitteilte, führte der Gleitschirmflieger keinen eingeschalteten Transponder mit sich.
Der Gleitschirmflieger und die Besatzung des Flugzeuges kamen bei dem von der Sust als schwer bezeichneten Vorfall nicht zu Schaden. Die Sust geht aber davon aus, dass ein eingeschalteter Transponder den Vorfall verhindert hätte.
Da es schon früher zu solchen Beinahekollisionen zwischen Gleitschirmfliegern und Verkehrsflugzeugen gekommen war, empfahl das Sust bereits vor sechs Jahren, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) das Mitführen eines eingeschalteten Transponders vorschreibt.
Das Sust verzichtete darauf, weitere Untersuchungshandlungen durchzuführen.
(SDA)