Die Kommission werde nun "die Situation analysieren" und dann über die "nächsten Schritte" entscheiden, kündigte sie an. Die EU hatte wegen der Weigerung Grossbritanniens, einen EU-Kommissar zu benennen, in der vergangenen Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London eingeleitet. Grossbritannien wurde eine Frist bis Freitag gesetzt, auf das Mahnschreiben zu antworten. Lenkt Grossbritannien nicht ein, kann das Verfahren theoretisch bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen. Die britische Regierung hatte zuvor angekündigt, dass sie wegen der für den 12. Dezember geplanten Neuwahlen keinen Kommissar ernennen könne. Die neue EU-Kommission müsste damit nach bisherigem Stand am 1. Dezember ohne einen britischen Vertreter die Arbeit aufnehmen, auch wenn Grossbritannien nun
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Die Kommission werde nun "die Situation analysieren" und dann über die "nächsten Schritte" entscheiden, kündigte sie an.
Die EU hatte wegen der Weigerung Grossbritanniens, einen EU-Kommissar zu benennen, in der vergangenen Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London eingeleitet. Grossbritannien wurde eine Frist bis Freitag gesetzt, auf das Mahnschreiben zu antworten. Lenkt Grossbritannien nicht ein, kann das Verfahren theoretisch bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.
Die britische Regierung hatte zuvor angekündigt, dass sie wegen der für den 12. Dezember geplanten Neuwahlen keinen Kommissar ernennen könne. Die neue EU-Kommission müsste damit nach bisherigem Stand am 1. Dezember ohne einen britischen Vertreter die Arbeit aufnehmen, auch wenn Grossbritannien nun nicht vor Ende Januar aus der EU austreten wird. Das EU-Parlament soll am kommenden Mittwoch über die neue EU-Kommission abstimmen.
Der fehlende britische Vertreter im Team der künftigen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen birgt das Risiko, dass von der neuen Kommission beschlossene Rechtsakte juristisch angefochten werden könnten. Juristen des EU-Rates sind nach Angaben von Diplomaten aber der Ansicht, dass diese Gefahr nicht besteht, wenn die EU vorher alles getan hat, um Grossbritannien zur Nominierung eines Kandidaten zu drängen.
(AWP)