Urs Birchler Ich war heute früh zunächst verbaasd (NL: erstaunt), dass die Holländer gegen das Assoziationsabkommen mit der Ukraine gestimmt haben. Ein Stunde später erreicht mich ein Bescheid der Schiffahrtsbehörde des Kantons Zürich betreffend meinem Segelboot, welches auf allen anderen Schweizer Seen (und in mindestens einem Exemplar auch auf dem Zürichsee) für 6 Personen zugelassen ist. Sehr geehrter Herr Birchler,Ihr Antrag haben wir geprüft und stellten fest, dass der Schiffsausweis mit 4 Personen, laut Herstellerangaben, korrekt ausgestellt wurde. Es ist richtig, dass es andere [Boote dieser Klasse] gibt mit einer maximalen Personenzahl von 6, dies sind aber Boote die älter sind und nach Binnenschifffahrtsverordnung als Vergnügungsschiffe inverkehrgesetzt wurden. Ihr Boot ist aber ein Sportboot und wird nach der Eu – Sportbootrichtlinie geprüft und zugelassen, deswegen kriegen sie eine maximale Personenzahl von 4 Personen wie der Hersteller auf der Konformitätserklärung angibt. Wir wünschen ihnen eine angenehme Saison. freundliche Grüssex.y. Dass Sport und Vergnügen (gerade für ältere Kapitäne) nicht dasselbe sind, weiss ich jetzt auch. Dass die EU-Richtlinie eigentlich in der Absicht erlassen wurde, den Handel mit Booten zu liberalisieren, nützt dem Vergnügungssportler Birchler allerdings wenig.
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Urs Birchler
Ich war heute früh zunächst verbaasd (NL: erstaunt), dass die Holländer gegen das Assoziationsabkommen mit der Ukraine gestimmt haben. Ein Stunde später erreicht mich ein Bescheid der Schiffahrtsbehörde des Kantons Zürich betreffend meinem Segelboot, welches auf allen anderen Schweizer Seen (und in mindestens einem Exemplar auch auf dem Zürichsee) für 6 Personen zugelassen ist.
Sehr geehrter Herr Birchler,
Ihr Antrag haben wir geprüft und stellten fest, dass der Schiffsausweis mit 4 Personen, laut Herstellerangaben, korrekt ausgestellt wurde. Es ist richtig, dass es andere [Boote dieser Klasse] gibt mit einer maximalen Personenzahl von 6, dies sind aber Boote die älter sind und nach Binnenschifffahrtsverordnung als Vergnügungsschiffe inverkehrgesetzt wurden. Ihr Boot ist aber ein Sportboot und wird nach der Eu – Sportbootrichtlinie geprüft und zugelassen, deswegen kriegen sie eine maximale Personenzahl von 4 Personen wie der Hersteller auf der Konformitätserklärung angibt.Wir wünschen ihnen eine angenehme Saison.
freundliche Grüsse
x.y.
Dass Sport und Vergnügen (gerade für ältere Kapitäne) nicht dasselbe sind, weiss ich jetzt auch. Dass die EU-Richtlinie eigentlich in der Absicht erlassen wurde, den Handel mit Booten zu liberalisieren, nützt dem Vergnügungssportler Birchler allerdings wenig. Der Schweizer Nachvollzugs-Bürokratie wünsche ich mit altem Seglergruss Mast- und Wantenbruch.