Die Regierungsparteien CDU/CSU/SPD haben am 9. Februar 2021 dem Bundestag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, die Drucksache 19/26545, nachzulesen hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf
Darin wird gefordert, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 31. März 2021 hinaus gelten sollen.
Wir müssen wohl davon ausgehen, die Wahrscheinlichkeit eines Endes des Lockdowns, einer Wiederöffnung von Gastronomie und Einzelhandel, eines Endes der Maskenpflicht, einer Wiederöffnung der Schulen und einer Wiederherstellung unserer Grundrechte kurzfristig gegen Null geht.
Laut Infektionsschutzgesetz muss der Bundestag nach weiteren drei Monaten überprüfen, ob weiterhin
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