Saturday , March 7 2026
Home / investrends.ch / FINMA: Das gilt bei der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten

FINMA: Das gilt bei der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten

Summary:
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erklärt in einer neuen Aufsichtsmitteilung, wie sie die Risiken bei der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten einschätzt. Die Aufsichtsmitteilung zeigt, welche Regeln für Institute gelten, um kryptobasierte Vermögenswerte sicher aufzubewahren.

Topics:
investrends.ch considers the following as important: , , , , ,

This could be interesting, too:

investrends.ch writes Klarna und eBay bringen gemeinsame Wiederverkaufsfunktion in die Schweiz

investrends.ch writes Plazza mit höherem Ertrag und Gewinn – Dividende angehoben

investrends.ch writes Schweizer Pensionskassen auf Rekordhoch – Rohstoffe und Schweizer Aktien als Treiber

investrends.ch writes Öl, Inflation und die Fed: Das geldpolitische Dilemma im Zeichen des Nahost-Konflikts

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erklärt in einer neuen Aufsichtsmitteilung, wie sie die Risiken bei der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten einschätzt. Die Aufsichtsmitteilung zeigt, welche Regeln für Institute gelten, um kryptobasierte Vermögenswerte sicher aufzubewahren.
investrends.ch
investrends.ch ist die Informationsquelle Nummer Eins in der Schweiz für professionelle Investoren. investrends.ch liefert Informationen zu Investments, Markttrends und Finanzprodukten, die in der Schweiz zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, sowie news und people-Meldungen aus der Finanzbranche.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *