Bei den Pferden handelt es sich um die Stute "Castlefield Eclipse" und den Oldenburger Wallach "Lord Pepsi". Mit "Castlefield Eclipse" nahm Estermann von 2011 bis 2018 an Wettkämpfen teil, so an den Olympischen Spielen 2012 in London, an der Weltmeisterschaft 2014 in Caen sowie zwei Mal an Europameisterschaften. Auch mit "Lord Pepsi" reitet Estermann an internationalen Wettkämpfen, so nahm er mit ihm diesen Sommer an der Europameisterschaft in Rotterdam teil. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Estermann vor, "Castelfield Eclipse" 2016 zwei Mal mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teilweise blutende Verletzungen zugeführt zu haben. "Lord Pepsi" soll der Springreiter zwischen 2014 und 2017 mindestens drei Mal unnötig stark mit der Peitsche traktiert haben. Estermann habe den
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Bei den Pferden handelt es sich um die Stute "Castlefield Eclipse" und den Oldenburger Wallach "Lord Pepsi". Mit "Castlefield Eclipse" nahm Estermann von 2011 bis 2018 an Wettkämpfen teil, so an den Olympischen Spielen 2012 in London, an der Weltmeisterschaft 2014 in Caen sowie zwei Mal an Europameisterschaften. Auch mit "Lord Pepsi" reitet Estermann an internationalen Wettkämpfen, so nahm er mit ihm diesen Sommer an der Europameisterschaft in Rotterdam teil.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Estermann vor, "Castelfield Eclipse" 2016 zwei Mal mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teilweise blutende Verletzungen zugeführt zu haben. "Lord Pepsi" soll der Springreiter zwischen 2014 und 2017 mindestens drei Mal unnötig stark mit der Peitsche traktiert haben.
Estermann habe den beiden Pferden willentlich unnötig Schmerzen zugefügt und habe zumindest in Kauf genommen, sie zu verletzten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Er habe damit wissentlich und willentlich die Würde der Tiere missachtet.
In seinem vom Beschuldigten nicht akzeptierten Strafbefehl legte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken (total 14'400 Franken) fest.
Gemäss Schweizer Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer ein Tier misshandelt oder dessen Würde missachtet. Wird ein Pferd durch den Einsatz der Peitsche verletzt, gilt dies laut dem Reglement des Schweizerischen Verbands für Pferdesport als übermässiger Gebrauch der Peitsche. Die Peitsche darf nie mehr als dreimal für ein bestimmtes Ereignis und nie auf den Kopf verwendet werden.
(SDA)