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Brexit: Von der Schweiz lernen

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Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle und in der Zeitung „Die Welt“ dafür geworben, dass Großbritannien wie die Schweiz werden müsse. Damit habe ich gemeint, dass die Briten bei den Austrittsverhandlungen mit der EU den Ordnungsrahmen der Schweiz übernehmen sollten. Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und hat ihre Beziehung zur EU und zum Europäischen Wirtschaftsraum durch bilaterale Verträge geregelt. Bis 1973 gehörte der Inselstaat noch selbst der EFTA an, bis man der damaligen Europäischen Gemeinschaft beitrat. Mitgliedsstaaten der EFTA sind heute Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz. Zwei Jahre nach dem Austrittsreferendum in Großbritannien hat jetzt die Regierung May ein Weißbuch

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Brexit: Von der Schweiz lernen

Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle und in der Zeitung „Die Welt“ dafür geworben, dass Großbritannien wie die Schweiz werden müsse. Damit habe ich gemeint, dass die Briten bei den Austrittsverhandlungen mit der EU den Ordnungsrahmen der Schweiz übernehmen sollten. Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und hat ihre Beziehung zur EU und zum Europäischen Wirtschaftsraum durch bilaterale Verträge geregelt. Bis 1973 gehörte der Inselstaat noch selbst der EFTA an, bis man der damaligen Europäischen Gemeinschaft beitrat. Mitgliedsstaaten der EFTA sind heute Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Zwei Jahre nach dem Austrittsreferendum in Großbritannien hat jetzt die Regierung May ein Weißbuch über ihre Vorstellungen einer künftigen Zusammenarbeit mit der EU vorgelegt. Der neue Brexit-Minister Dominic Raab hat dem Unterhaus ein 98 Seiten umfassendes Papier vorgelegt, in dem er letztlich eine Freihandelszone mit der EU vorgeschlagen hat. Zwar will Raab die Freihandelszone nur auf den Warenverkehr und nicht auf den Dienstleistungsmarkt beschränken, dennoch ist der Vorschlag nicht mehr weit weg von dem, was man vor einem Jahr hier lesen konnte. Selbst einen visumsfreien Zugang für Arbeitnehmer und Studenten nach Großbritannien sicherte Raab zu.

Die britische Regierung fürchtet mit Recht einen harten Brexit. Er hätte unvorhersehbare Folgen für den Warenverkehr von und zur Insel. Lieferketten wären unterbrochen, weil die Grenzen dicht gemacht würden. Es hätte steuerliche Folgen für Millionen Menschen und Unternehmen in der EU und in Großbritannien. Selbst Studenten, die mit einem Stipendium an einer englischen Universität studieren, wären plötzlich steuerpflichtig.

Die Risiken eines harten Brexits unterstreichen einige Zahlen: Großbritannien ist die drittgrößte Volkswirtschaft in der EU. Deutsche Unternehmen exportieren Waren und Dienstleistungen im Wert von 86 Mrd. Euro auf die Insel und umgekehrt die Briten für 36 Mrd. Euro nach Deutschland. In den letzten Jahren haben deutsche Unternehmen alleine 120 Milliarden Euro Direktinvestitionen in Großbritannien getätigt. Das alles ist kein Pappenstiel, sondern ist für den Erhalt des Wohlstandes auf beiden Seiten von entscheidender Relevanz.

Die britische Regierung ist dennoch in einer schwierigen Situation. Sie hat die Zeit durch interne Machtkämpfe verplempert und damit ihre Verhandlungsposition geschwächt. Erst jetzt hat die bislang schwankende Theresa May das Heft in die Hand genommen. Bis Ende November muss ein Abkommen stehen, sonst ist die Ratifizierung bis Ende März 2019 in Gefahr. Das ist seriös nicht zu schaffen, weil zahlreiche Streitpunkte ungeklärt sind. Großbritannien will die Hoheit über die Zollpolitik zurückerhalten und sich nicht unter ein EU-Regime begeben. Die Briten wollen sich nicht der Rechtsprechung des EuGH unterwerfen, und auch der EU-Zugang für die britische Finanzindustrie ist ungeklärt.

Für all diese Themen braucht es ein Entgegenkommen beider Seiten. In der Zollpolitik wäre es am einfachsten, wenn sich beide Seiten auf eine generelle Abschaffung von Zöllen einigen würden. Historisch könnte man sich dabei am ersten Freihandelsabkommen überhaupt ein Beispiel nehmen. 1860 vereinbarten Großbritannien und Frankreich den so genannte Cobden-Vertrag. Darin verzichtete Großbritannien auf sämtliche Zölle französischer Waren und Frankreich baute gleichzeitig massiv Zölle ab. Es war eine Blütezeit der wirtschaftlichen Entwicklung in beiden Ländern. Für die Streitschlichtung kann man sich auch an den Freihandelsabkommen orientieren und auf private Schiedsgerichte setzen. Sie haben sich international überaus bewährt, weil sie den Schutz des Eigentums in einem anderen Land gewährleisten und damit erst die Grundlage für Investitionen und Wohlstand schaffen. Problematisch wird es dagegen für den britischen Finanzsektor. Er verliert faktisch den Zugang zum europäischen Markt. Wer bislang keine Geschäftslizenz in der EU beantragt hat, wird auch bis Ende März von der EZB keine Genehmigung mehr bekommen. Der Zug ist abgefahren. Auch deshalb ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten für eine Verlängerung der Verhandlungen um zwei Jahre einsetzen. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit. Auch das können die Beteiligten von der Schweiz lernen.

Frank Schäffler
1997 bis 2010 selbstständiger Berater für die Marschollek, Lautenschläger und Partner AG (MLP), Wiesloch Seit 1987 engagiert in der Lokal- und Landespolitik in Nordrhein-Westfalen als Mitglied der FDP 2005 – 2013 Abgeordneter des Deutschen Bundestages Schäffler ist sehr verbunden mit dem freiheitlichen Denken in der Schweiz und ist daher in economicblogs.ch

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