Von Fabian Kurz, Student der Volkswirtschaftslehre, ehemaliger Praktikant bei Prometheus und dem Cato Institute in Washington D.C. Noch vor einigen Monaten wurde die Präsidentschaftskandidatur Donald Trumps von der ganzen Welt belächelt. Der Immobilienmogul war mit seiner eigenen Reality Show nicht viel mehr als eine Kuriosität im amerikanischen Vorwahlkampf. Doch er hat das scheinbar Unmögliche geschafft: Er hat alle republikanischen Konkurrenten eindrucksvoll aus dem Rennen befördert und ist nun der Präsidentschaftskandidat der „Grand Old Party“. Man stelle sich einen rassistischen Robert Geiss vor, der Angela Merkel als CDU Spitzenkandidat ablösen würde. Eine CNN Umfrage vom Anfang des Monats sieht Hillary Clinton klar in der Favoritenrolle in der kommenden Präsidentschaftswahl. Sie erhält 42 Prozent Zustimmung während Donald Trump mit nur 34 Prozent rechnen kann. Bemerkenswert ist, dass der Kandidat der Libertarian Party, Gary Johnson, mit ganzen 11 Prozent gelistet wird. Doch wenn es nach den Demoskopen gehen würde, wäre „Low Energy Bush“ Präsidentschaftskandidat der Republikaner geworden … In den wichtigen „Swing States“ Ohio, Florida und Pennsylvania liefern sich Trump und Clinton in den Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Clinton ist bei den Amerikanern äußerst unbeliebt.
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Von Fabian Kurz, Student der Volkswirtschaftslehre, ehemaliger Praktikant bei Prometheus und dem Cato Institute in Washington D.C.
Noch vor einigen Monaten wurde die Präsidentschaftskandidatur Donald Trumps von der ganzen Welt belächelt. Der Immobilienmogul war mit seiner eigenen Reality Show nicht viel mehr als eine Kuriosität im amerikanischen Vorwahlkampf. Doch er hat das scheinbar Unmögliche geschafft: Er hat alle republikanischen Konkurrenten eindrucksvoll aus dem Rennen befördert und ist nun der Präsidentschaftskandidat der „Grand Old Party“. Man stelle sich einen rassistischen Robert Geiss vor, der Angela Merkel als CDU Spitzenkandidat ablösen würde.
Eine CNN Umfrage vom Anfang des Monats sieht Hillary Clinton klar in der Favoritenrolle in der kommenden Präsidentschaftswahl. Sie erhält 42 Prozent Zustimmung während Donald Trump mit nur 34 Prozent rechnen kann. Bemerkenswert ist, dass der Kandidat der Libertarian Party, Gary Johnson, mit ganzen 11 Prozent gelistet wird. Doch wenn es nach den Demoskopen gehen würde, wäre „Low Energy Bush“ Präsidentschaftskandidat der Republikaner geworden … In den wichtigen „Swing States“ Ohio, Florida und Pennsylvania liefern sich Trump und Clinton in den Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen.
Clinton ist bei den Amerikanern äußerst unbeliebt. Selbst langjährige Demokraten können ihre Abneigung gegen die ehemalige First Lady kaum verbergen. Sie steht für die abgehobene Washingtoner Politikwelt, ohne jeden Realitätsbezug, ist opportunistisch und unglaubwürdig. Aus der Zeit als Außenministerin macht ihr außerdem eine E-Mail-Affäre zu schaffen. Das FBI ermittelt und die ganze Welt kann auf Wikileaks lesen, was die ehemalige Außenministerin Clinton alles so geschrieben hat. (Stöbern lohnt sich!)
Donald Trumps Erfolg ist zu einem großen Teil der Unzufriedenheit über genau diesen Politikertyp geschuldet. Trump ist der Anti-Clinton in jeglicher Hinsicht: Er spricht eine einfache Sprache und er kann Menschen begeistern. Er verkörpert, wenn auch auf eine etwas schräge Art und Weise, den „American Dream“. Er lässt sich, anders als „die da“ in Washington nicht durch Lobbyisten kaufen: Er hat selbst schon genug Geld.
Die Wandlung des schrägen und lauten Vorwahlkämpfers Trump zum Präsidentschaftskandidaten Trump hat längst begonnen. So vermeidet er es neuerdings, Mexikaner pauschal als Verbrecher und Vergewaltiger zu beleidigen. Auch die geplante Mauer zu Mexiko tritt zunehmend in den Hintergrund. Der 69-jährige Milliardär bewegt sich zunehmend auf die politische Mitte zu. Am Ende könnte er sogar Unterstützung aus dem Bernie Sanders-Lager gewinnen. Protektionistische Wirtschaftspolitik und der Frust über die Washingtoner Politikelite ist auch dort zuhause. Auch in gesellschaftlichen Fragen wurde Donald Trump in der Vergangenheit eine deutlich Demokraten-nahe Position nachgesagt. Sobald er seine Rhetorik des Vorwahlkampfs abgelegt hat, kann er beispielsweise mit den Themen Gleichberechtigung von Homosexuellen und Abtreibung in der Wählerschaft der Demokraten wildern.
Langsam dämmert es vielen, dass ein Präsident Trump nicht nur möglich ist, sondern auch zunehmend wahrscheinlicher wird. Clinton wird auf jeden Fall eine leichterer Gegner sein als viele hoffen. Das bringt uns zu dem eigentlichen Gegenspieler von „The Donald“: Thomas Jefferson. Der Gründungsvater und dritte Präsident der Vereinigten Staaten steht wie kein anderer für die Ideen der amerikanischen Unabhängigkeit und Verfassung. Am 4. Juli 1776 erklärte der zweite Kontinentalkongress die Unabhängigkeit von Großbritannien. Zusammen mit der amerikanischen Verfassung bildet die Unabhängigkeitserklärung das Fundament der Vereinigten Staaten von Amerika: „We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness.“
Die ersten Zeilen der Unabhängigkeitserklärung sind nicht nur ein nettes Vorwort, sie fassen das moralische Selbstverständnis der Gründungsväter und Millionen Amerikaner zusammen. Nicht die Regierung verleiht den Menschen gewisse Rechte, sondern jeder Mensch ist von Natur aus mit unveräußerlichen natürlichen Rechten geboren. Diese Rechte auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück bedeuten, dass jeder sein Leben führen kann wie er es für richtig hält. Die Grenzen sind die natürlichen Rechte der Anderen. Um diese natürlichen Rechte zu sichern, konstituierten die Gründer den jungen Staat. Dieser erhält seine gerechte Legitimation durch die Zustimmung der Beherrschten. Regierungshandeln ist daher auf die Bereiche beschränkt, in welchen die Menschen der Regierung entsprechende Kompetenzen verliehen haben. Auch der Regierung und einem Präsidenten Trump sind im Verständnis der Gründungsväter der USA klare Machtgrenzen gesetzt.
Die legislativen Befugnisse werden in Artikel 1 der Verfassung dem Kongress zugesprochen: „All legislative Powers herein granted shall be vested in a Congress of the United States, which shall consist of a Senate and House of Representatives.“ Die Idee, dass die Menschen von Natur aus mit Rechten geboren wurden und nur gewisse Befugnisse an den Staat abgegeben haben, finden sich auch in diesem Satz wieder. So wird keine generelle Befugnis erteilt in dem vom „Power“ gesprochen wird, sondern nur die durch die Menschen abgetretenen „Powers“ werden dem Kongress übertragen. Die amerikanische Verfassung ist mit vielen „Checks and Balances“ ausgestattet. Die vom Kongress verabschiedeten Gesetze können durch den Präsidenten mit einem Veto blockiert werden. Das Veto kann durch eine „Supermajority“ ausgehebelt werden, wenn zwei Drittel beider Kammern des Kongresses es beschließen.
Der „Supreme Court“ hat eine entscheidende Rolle in der amerikanischen Verfassung. Er wacht darüber, dass der amerikanische Gesetzgeber und der Präsident ihre durch die Verfassung definierten Befugnisse nicht überschreiten. Die Richter werden zudem vom Präsidenten im Einvernehmen mit dem Kongress auf Lebenszeit ernannt. Anfang 2016 verstarb der oberste Richter Antonin Scalia. Der nächste Präsident wird durch die Wahl eines neuen Richters die Auslegung der Verfassung auf Jahrzehnte bestimmen können. Antonin Scalia galt als ein konservativer Richter, welcher die Verfassung nahe am Text und daher im Geist der Gründerväter auslegte. Derzeit sind vier Richter im Amt, die durch republikanische Präsidenten ernannt wurden, und ebenso viele, die durch demokratische Präsidenten ihren Posten erhielten. Die nächste Nominierung ist daher entscheidend für das Machtverhältnis im obersten Gericht.
Die Verfassung sieht vor, dass der Kongress mit seinen beiden Kammern das Machtzentrum der amerikanischen Demokratie sein soll. Dem Präsidenten bleibt nach der Ausführung der Beschlüsse des Kongresses nur das Feld der Außenpolitik. Insbesondere ist der Präsident der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und entscheidet über deren Einsatz, inklusive des Kernwaffenarsenals. Trump gibt sich als „Non-Interventionist“ und kritisiert die Außenpolitik von George W. Bush scharf, doch es bleibt zu befürchten, dass seine impulsive Art zu gefährlichen Situationen führen wird.
Seit dem Inkrafttreten der Verfassung hat sich das Machtgefüge zugunsten des Präsidenten verschoben. Vor allem Obama benutzt exekutive Anordnungen, um den regulären Gesetzgebungsprozess im Kongress zu umgehen. Man könnte hoffen, dass der Kongress seine Kompetenzen wieder zurückholen würde und die Macht der Exekutiven wieder einschränkt, wenn Donald Trump gewählt werden würde. Das wäre allerdings ein sehr optimistisches Szenario, denn es verkennt die tatsächliche Machtbalance zwischen der Exekutive und dem Kongress.
Die amerikanische Verfassung gibt dem Kongress die Möglichkeit, Donald Trump in die Schranken zu weisen. Sie kann der Unberechenbarkeit des Donald Trumps aber wohl nichts entgegensetzen. Die Gründungsdokumente sind beeindruckende Meilensteine der Freiheit, doch sie sind nicht „self-enforcing“. Das Wirken hängt von dem Respekt und dem tatsächlichen Leben der Verfassung ab. Wenn sich mehr Amerikaner der Bedeutung ihrer liberalen Gründungsdokumente vergegenwärtigen würden, könnte Druck auf den Kongress entstehen, seine ursprüngliche Verantwortung wieder zu übernehmen. Vor allem würde dann aber ein prinzipienloser Populist, der mit fast jeder Aussage die liberalen Grundwerte der Gründerväter mit Füßen tritt, erst gar nicht gewählt werden.