Am Montag wird vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt die mündliche Verhandlung des Streitverfahrens zwischen dem Journalisten Norbert Häring und dem Hessischen Rundfunk verhandelt. Wir finanzieren diese Klage auch mit ihrer finanziellen Unterstützung. Dafür herzlichen Dank und lassen Sie darin bitte nicht nach! Im Verfahren geht es um die Frage, ob der Hessische Rundfunk in seiner Satzung die Barzahlung des Rundfunkbeitrages ausschließen darf. Diese Frage ist aus unterschiedlichen Blickwinkeln von Bedeutung. Immerhin haben die Sendeanstalten von ARD und ZDF einen öffentlich-rechtlichen Status, der auf Landesrecht beruht. Der Euro basiert auf Bundes- und Europarecht. In Paragraph 14, Absatz 1, Satz 2 des Bundesbankgesetzes heißt es dazu: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Die Banknote ist der Geldschein in unserem Portemonnaie. Eine Banknote ist nicht alles Geld, das im Umlauf ist, also zum Beispiel nicht das Geld, das auf unseren Konten als so genanntes Giralgeld liegt und das dann überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden kann.
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Am Montag wird vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt die mündliche Verhandlung des Streitverfahrens zwischen dem Journalisten Norbert Häring und dem Hessischen Rundfunk verhandelt. Wir finanzieren diese Klage auch mit ihrer finanziellen Unterstützung. Dafür herzlichen Dank und lassen Sie darin bitte nicht nach!
Im Verfahren geht es um die Frage, ob der Hessische Rundfunk in seiner Satzung die Barzahlung des Rundfunkbeitrages ausschließen darf. Diese Frage ist aus unterschiedlichen Blickwinkeln von Bedeutung. Immerhin haben die Sendeanstalten von ARD und ZDF einen öffentlich-rechtlichen Status, der auf Landesrecht beruht. Der Euro basiert auf Bundes- und Europarecht. In Paragraph 14, Absatz 1, Satz 2 des Bundesbankgesetzes heißt es dazu: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Die Banknote ist der Geldschein in unserem Portemonnaie. Eine Banknote ist nicht alles Geld, das im Umlauf ist, also zum Beispiel nicht das Geld, das auf unseren Konten als so genanntes Giralgeld liegt und das dann überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden kann.
Kann also eine auf Landesrecht beruhende Rundfunkanstalt von ihren Zwangszahlern verlangen, dass diese ihren Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro unbar bezahlen müssen, obwohl das übergeordnete Bundesrecht etwas anderes vorsieht? Wir meinen, dass das nicht möglich ist. Bundesrecht schlägt Landesrecht.
Es ist aber auch noch aus einem anderen Grund von Bedeutung. Das Bargeld und sein Gebrauch werden immer stärker diskriminiert. Es ist ein allgemeiner Trend, der im Zuge der Finanzkrise in der Wissenschaft, den Notenbanken und Finanzministerien an Popularität gewinnt. Die Verschuldung nicht nur im Euro-Club nimmt enorm zu. Die Zinsvernichtungspolitik der EZB und anderer Notenbanken läßt die Höhe für die Schuldner erträglich erscheinen, enteignet aber die Sparer und belastet die Unternehmen. Die Reaktion der Geldhalter ist ein verstärktes Horten von Bargeld. Wenn es auf der Bank durch Negativzinsen immer weniger wert wird, ist es vielfach besser, es unter das Kopfkissen oder in den Tresor zu legen. Das Horten von Geld läuft der Strategie der Notenbanken entgegen, die Geldhalter durch Negativzinsen an der Überschuldung von Staaten und Banken zu beteiligen. Deshalb muss das Bargeld immer weiter diskriminiert und eingeschränkt werden. Bargeldhöchstgrenzen werden bald europaweit eingeführt, der 500-Euro-Schein läuft demnächst aus und staatliche Leistungen können immer öfter nur noch unbar entrichtet werden. Die Bargeldeinschränkung wird mit der Verbrechensbekämpfung begründet. Geldwäsche und die Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen als Hilfsargument. Sie sind aber nur vorgeschoben, sagt selbst die Deutsche Bundesbank.
Vielleicht trägt eine mögliche positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt dazu bei, dass für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland der Boden bereitet wird. Das ist dringend notwendig. Wir haben mit über 8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt. Über 80 Radio- und Fernsehprogramme werden damit finanziert. Immer weniger junge Menschen schauen ARD und ZDF. Mondgehälter für Moderatoren, Megapensionen für Intendanten und fehlende Kontrollmöglichkeiten durch die Beitragszahler führen inzwischen zu einer breiten gesellschaftlichen Ablehnungsfront gegen die Öffentlich-Rechtlichen. Allein in 2014 befanden sich über 4,5 Millionen Beitragszahler im Mahnstatus des so genannten Beitragsservice von ARD und ZDF und 900.000 Vollstreckungsersuchen bei Städten und Gemeinden wurden von ARD und ZDF veranlasst, um Beitragsforderungen einzutreiben. So viel Ablehnung gab es noch nie.
Eine innere Reform kann nicht von ARD und ZDF erwartet werden. Die Frösche legen ihren Teich nicht selbst trocken. Daher ist der kommende Montag von Bedeutung. Wenn das Verbot der Barzahlung in der Satzung des Hessischen Rundfunks gegen Bundesrecht verstößt, dann ist vielleicht auch die Satzung in Gänze nichtig und es käme etwas Gewaltiges ins Rollen…