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SFAMA begrüsst die Vorlage zum L-QIF

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Das bewilligungsfreie Fondsgefäss L-QIF soll ein "Level Playing Field" zwischen in der Schweiz angebotenen in- und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen schaffen. (Bild: Sahachatz/shutterstock.com) Die Swiss Funds & Asset Management Association begrüsst in einer Stellungnahme die Vorlage zum L-QIF ausdrücklich. Mit dem bewilligungsfreien Fondsgefäss werde die internationale Wettbewerbsfähigkeit innovativer Schweizer Fondslösungen erheblich gestärkt.Die Rahmenbedingungen für Schweizer Fondslösungen sind heute im Vergleich zu ausländischen Produkten schwierig, weshalb Schweizer Fonds häufig nicht konkurrenzfähig sind, schreibt die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung für eine Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG)

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SFAMA begrüsst die Vorlage zum L-QIF
Das bewilligungsfreie Fondsgefäss L-QIF soll ein "Level Playing Field" zwischen in der Schweiz angebotenen in- und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen schaffen. (Bild: Sahachatz/shutterstock.com)

Die Swiss Funds & Asset Management Association begrüsst in einer Stellungnahme die Vorlage zum L-QIF ausdrücklich. Mit dem bewilligungsfreien Fondsgefäss werde die internationale Wettbewerbsfähigkeit innovativer Schweizer Fondslösungen erheblich gestärkt.

Die Rahmenbedingungen für Schweizer Fondslösungen sind heute im Vergleich zu ausländischen Produkten schwierig, weshalb Schweizer Fonds häufig nicht konkurrenzfähig sind, schreibt die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung für eine Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) bezüglich L-QIF. Deshalb begrüsse die SFAMA die Vorlage sehr. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 17. Oktober 2019 (investrends.ch berichtete u.a. hier).

"Level Playing Field" für in- und ausländische kollektive Kapitalanlagen

Insbesondere bei alternativen und innovativen Fondsprodukten für qualifizierte Anleger seien Schweizer Fonds heute häufig nicht konkurrenzfähig. Hoher Zeit- und Kostenaufwand für die Erlangung der entsprechenden Produktgenehmigung führten dazu, dass selbst Schweizer Kunden ausländische kollektive Kapitalanlagen den schweizerischen vorziehen. An anderen Fondsstandorten gibt es bereits derartige Fondsgefässe. Namentlich der luxemburgische RAIF hat sich inzwischen etabliert und wird auch von institutionellen Investoren aus der Schweiz verwendet.

Mit dem L-QIF soll für qualifizierte Anleger eine "echte Schweizer Alternative" geschaffen werden, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit innovativer Schweizer Fondslösungen erheblich stärke und gleichzeitig ein "Level Playing Field" zwischen in der Schweiz angebotenen in- und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen schaffe, so die SFAMA. Der Verband verweist auch auf das grosse Interesse institutioneller Investoren wie Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen in der Schweiz, aus einem möglichst breiten Angebot die für sie passenden Finanzinstrumente auswählen zu können. Zudem sei die Schaffung des L-QIF nicht nur im Interesse der Investoren, sondern auch in jenem des ganzen Wirtschaftsstandorts Schweiz, weil Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuersubstrat in der Schweiz gesichert werden könnten.

Qualität und Sicherheit garantieren

Der L-QIF kann durch den Wegfall einer FINMA-Genehmigung erheblich schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden. Dennoch soll dieses Produkt, welches nur qualifizierten Anlegern nach dem KAG offenstehen soll, die gewohnte Qualität und Sicherheit garantieren. Dies wird dadurch gewährleistet, dass der Fonds selbst zwar nicht genehmigt werden muss, es sich bei der Fondsleitung bzw. beim Fondsmanager des L-QIF jedoch um ein von der FINMA beaufsichtigtes Institut handeln muss. Mit dieser indirekten Aufsicht über den Fonds könne dem Kundenschutzbedürfnis qualifizierter Anleger hinreichend Rechnung getragen werden, betont die SFAMA. Die Genehmigungspflicht für kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger bleibt grundsätzlich bestehen. Mit dem L-QIF werde lediglich eine zusätzliche Investitionsmöglichkeit für jene qualifizierten Anleger eingeführt, die bewusst auf die Doppelaufsicht (Institut und Produkt) verzichten wollen.

Die SFAMA begrüsst auch die konkrete Ausgestaltung des L-QIF. "Es ist jedoch zentral, dass die im Vernehmlassungsbericht vorgesehene grosse Flexibilität, namentlich in Bezug auf die Anlagevorschriften, nicht später auf Verordnungsebene eingeschränkt wird. Um sicherzustellen, dass der L-QIF in der Praxis auch tatsächlich genutzt wird, sind lediglich einige wenige technische Anpassungen erforderlich", heisst es in der Stellungnahme.

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