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Brüssel gewährt Börsenäquivalenz für sechs Monate

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Die EU-Kommission hat beschlossen, die Äquivalenz für die Schweizer Börse nur für sechs Monate zu verlängern. Es habe zu wenig Fortschritt beim Rahmenabkommen gegeben, hiess es aus Brüssel. Ohne Rahmenabkommen soll es zudem künftig auch keine Anpassungen von bestehenden Abkommen geben. Wie bereits vor einer Woche angekündigt, hat die EU-Kommission beschlossen, die Börsenäquivalenz um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2019 zu verlängern. Dies, obwohl die Schweiz die Erwartungen der EU nicht erfüllt, weil sie noch keinen Entscheid zum vorliegenden Rahmenabkommen gefällt hat. Der Bundesrat hat anfangs Dezember den Entwurf des Rahmenabkommens lediglich in die Konsultation geschickt, da er diesen nur teilweise unterstützt.

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Brüssel gewährt Börsenäquivalenz für sechs Monate

Die EU-Kommission hat beschlossen, die Äquivalenz für die Schweizer Börse nur für sechs Monate zu verlängern. Es habe zu wenig Fortschritt beim Rahmenabkommen gegeben, hiess es aus Brüssel. Ohne Rahmenabkommen soll es zudem künftig auch keine Anpassungen von bestehenden Abkommen geben.

Wie bereits vor einer Woche angekündigt, hat die EU-Kommission beschlossen, die Börsenäquivalenz um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2019 zu verlängern. Dies, obwohl die Schweiz die Erwartungen der EU nicht erfüllt, weil sie noch keinen Entscheid zum vorliegenden Rahmenabkommen gefällt hat. Der Bundesrat hat anfangs Dezember den Entwurf des Rahmenabkommens lediglich in die Konsultation geschickt, da er diesen nur teilweise unterstützt. Die EU-Staaten müssen noch ihre Zustimmung zur befristeten Börsenäquivalenz geben. Dies dürfte aber lediglich eine Formsache sein.

Man gewähre der Schweiz ein weiteres Mal einen Vertrauensvorschuss, sagte der zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn am Montag vor den Medien in Brüssel. Für eine Verlängerung der Börsenäquivalenz nach Juni 2019 erwartet Brüssel in den kommenden sechs Monaten nun "eine positiv Empfehlung des Bundesrates". Hahn betonte zudem, dass ohne Rahmenabkommen künftig auch keine Anpassungen bestehender Abkommen mehr möglich seien.

Weil die 2014 begonnenen Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen stockten, hatte Brüssel im letzten Dezember die Börsenäquivalenz auf ein Jahr befristet und deren Verlängerung an genügend Fortschritte beim Rahmenabkommen gekoppelt, obwohl es zwei separate Themen sind und dem Schweizer Börsenplatz EU-Qualität bescheinigt wird.


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