Berufung angekündigt Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand. Sie sind demnach im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, stehen aber weiter auf der Gehaltsliste bei VW. Die meisten der bisher unterlegenen früheren Führungskräfte haben angekündigt, Berufung einzulegen.
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Berufung angekündigt
Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand. Sie sind demnach im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, stehen aber weiter auf der Gehaltsliste bei VW. Die meisten der bisher unterlegenen früheren Führungskräfte haben angekündigt, Berufung einzulegen.
